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NRW.Innovationsdarlehen (Link: http://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWInnovationsdarlehen/15090/nrwbankproduktdetail.html)
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Wie finanziere ich die Anschaffung meiner neuen Maschine? Woher erhalte ich Kapital zum Aufbau meiner neuen Produktionsanlage? Fragen, die Inhabern kleiner und mittlerer Unternehmen nicht fremd sind. Mit dem NRW.Innovationsdarlehen bietet die NRW.BANK an dieser Stelle ein geeignetes Finanzierungsinstrument. „Die Konditionen liegen auf einem günstigen Niveau und werden je nach Unternehmensrating und Besicherung von der Hausbank ermittelt“, berichtet Stephan Kunz, Förderberater bei der NRW.BANK in Düsseldorf. Doch dies sollte nicht der einzige Anreiz für Unternehmer sein, sich mit diesem Förderprogramm näher zu beschäftigen. Denn die Rahmenbedingungen sind leichter zu erfüllen, als dies bei „klassischen“ Innovations-Förderprogrammen der Fall ist, die erst greifen, wenn der Antragsteller eine branchenweite Technologieführerschaft glaubhaft in Aussicht stellen kann.
„Die Vorhaben, die wir unterstützen, müssen lediglich für das geförderte Unternehmen neuartig sein“, betont Stephan Kunz. Das heißt: Förderfähig sind Investitionsvorhaben, welche die Aufnahme neuer Produkte in das Produktionsprogramm, die Einführung neuer Produktionsverfahren oder die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren zum Ziel haben. Übrigens: Auch die Anschaffung gebrauchter Maschinen lässt sich über dieses Darlehen finanzieren, sofern diese dazu dienen, für das Unternehmen neue Produkte zu fertigen.
Darüber hinaus können Ausgaben für Nullserien, Vorführanlagen oder den Bau von Demonstrationsanlagen gefördert werden. Ebenso ist der Erwerb von Lizenzen, externen Beratungsleistungen, die einmalig notwendige Informationen bei der Erschließung neuer Märkte oder der Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen, auf diesem Wege förderbar. Gleiches gilt übrigens für die Durchführung erster Messebeteiligungen.
Das Darlehen dient der Finanzierung von bis zu 100 Prozent der als förderfähig angesehenen Ausgaben. Die Mindestsumme liegt bei 25.000 Euro, 5 Millionen Euro stellen die maximale Darlehenssumme je Projekt und Unternehmen dar. Die Laufzeiten betragen fünf beziehungsweise zehn Jahre. Bei fünfjähriger Laufzeit ist das erste Jahr tilgungsfrei, bei zehnjähriger Vertragsdauer sind in den ersten beiden Jahren keine Tilgungszahlungen zu leisten. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank an die NRW.BANK und sollte vor Durchführung der geplanten Investitionen geschehen sein. Die Investition – das versteht sich von selbst – muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
Weitere Fragen beantworten Fachleute der NRW.BANK-Infoline gerne telefonisch oder per E-Mail. Die Kontaktdaten lauten: Tel.: 0211 91741 – 4800, E-Mail: infoline@nrwbank.de . Darüber hinaus findet am 16. November 2011 der nächste Beratertag zur Unternehmensfinanzierung in den Räumen der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid statt. Termine für die Beratungsgespräche mit Stephan Kunz sind über die IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid zu vereinbaren.
© IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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