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Ökonomische Fehlsteuerungen gefährden unseren
Wohlstand
Die Ressourcen einer Gesellschaft sind begrenzt. Das gilt für das
vorhandene Wissen und Facharbeiterpotential wie für die Geldmittel,
Rohstoffe oder anderes Sachkapital. Mit diesen knappen Ressourcen
sollte effizient umgegangen werden. Hieran hat es nicht nur in den
ehemaligen osteuropäischen Planwirtschaften gehapert, sondern in
den letzten Jahren zunehmend auch in Deutschland. Dies lässt sich
hauptsächlich darauf zurückführen, dass Deutschland nur etwa zur
Hälfte eine Marktwirtschaft, aber zur anderen Hälfte auch eine
Staats- und Planwirtschaft ist, was die volkswirtschaftliche
Gesamtrechnung über den statistisch ausgewiesenen Staatsanteil am
Bruttoinlandsprodukt belegt. Der marktwirtschaftliche
Preismechanismus steuert sogar deutlich weniger als die Hälfte
unseres Volkseinkommens, wenn es statistisch korrekt als
Nettosozialprodukt zu Faktorkosten bestimmt wird. Ökonomische und
gesellschaftliche Fehlsteuerungen sind damit oftmals
vorprogrammiert. Es gilt, diese zunächst einmal als Gefahrenherde
für unseren Wohlstand zu erkennen. Erst danach können Sie durch
wirksame Strukturreformen bekämpft werden.
Fehlsteuerungen beim Staat schädigen alle Bürger
Anhand von einfachen Beispielen kann deutlich gemacht werden, dass
es bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht nur beim Staat,
sondern auch im einzelnen Unternehmen oder im privaten Haushalt zu
einer Verschwendung knapper Ressourcen kommen kann.
Nehmen wir den privaten Haushaltsbereich: Skatspieler, die eine
Skatkasse angesammelt haben, möchten diese auch irgendwann einmal
sinnvoll verausgaben. Beispielsweise kann das während eines
Wochenendausfluges erfolgen. Wenn die Regelung für das Wochenende
besagt, dass sämtliche Ausgaben des Wochenendes von der Skatkasse
übernommen werden, dann führt dies zwangsläufig zu einer
Fehlsteuerung. Ein rational handelnder Skatbruder wäre nämlich
schön dumm, eine Flasche Wein für 10 € zu bestellen, während die
anderen Skatbrüder jeweils eine Flasche Wein für 50 € ordern.
Wahrscheinlich ist die Kasse bei dieser Spielregel schneller
aufgebraucht als der Kassenwart dies für möglich halten würde.
Besser wäre es doch, man würde zu Beginn des Wochenendes jeden
Skatbruder mit dem anteiligen Inhalt der Kasse beglücken, so dass
er selbst und eigenverantwortlich seine Konsumwünsche befriedigen
und finanzieren kann. In diesem Fall würde wahrscheinlich insgesamt
preisbewusster konsumiert werden als bei der anderen
Kassenvereinbarung, jeder Einzelne wäre sparsamer. Es ist denkbar,
dass jeder Teilnehmer statt eines Weins für 50 € einen durchaus
guten Wein in einer offenen Karaffe vor sich stehen hätte. Und
insgesamt könnte das Nutzenniveau des Wochenendes wegen dieser
leicht veränderten Vereinbarung sogar deutlich steigen.
Eine Großmutter kann ihrem Enkelkind sagen: „Wenn Du Dir einen
Anzug kaufst, dann bezahle ich ihn Dir.“ Sie kann dem Enkel aber
auch sagen: „Hier hast Du 300 €. Kauf Dir davon einen Anzug. Sollte
etwas übrig bleiben, verwende das Geld nach Deinen Bedürfnissen.“
Es ist offensichtlich, dass beide Regelungen das Enkelkind
unterschiedlich in Bezug auf seine wirtschaftlichen Handlungen
steuern. Während die erste Regelung zu einer Interessenharmonie
zwischen Enkelkind und Textileinzelhändler führen kann, nämlich
einen möglichst teuren Anzug zu kaufen bzw. zu verkaufen, stärkt
die zweite Regelung die Eigenverantwortung des Enkelkinds und
fördert eine effiziente Mittelverwendung.
So bedauerlich Ineffizienzen auch im Privatbereich sind, dort
schädigen sie letztlich nur die handelnden Privatpersonen. Ähnliche
begrenzte Folgen hat die Verschwendung knapper Mittel in einzelnen
Unternehmen. Denn die Verantwortung für eine schlechte
Unternehmens- und Mitarbeitersteuerung tragen in erster Linie die
Gesellschafter über die harten marktwirtschaftlichen Sanktionen,
vom Jahresfehlbetrag, über den Substanzverzehr bis hin zur
Insolvenz. Wollen einzelne Unternehmen im Wettbewerb bestehen und
ihre Gewinne steigern, müssen sie effizienter als die Konkurrenten
wirtschaften. Dieser Wettbewerbsdruck mit Aussicht auf
Gewinnprämien liefert somit die marktwirtschaftlichen Anreize für
eine möglichst effiziente Mittelverwendung in der Privatwirtschaft.
Die Verschwendung knapper Ressourcen im staatlichen Bereich
schädigt hingegen oftmals die Gesamtheit aller Bürger. Für den
Staat ist Insolvenz ein Fremdwort: Er reagiert bei eigenem
Fehlverhalten mit der Erhöhung von Steuern, Abgaben und Gebühren,
die seine Bürger zu tragen haben. Die verantwortlichen Politiker
sehen sich selbst nur beschränkt in der Verantwortung. Notwendige
Strukturreformen bringen sie deshalb frühestens „fünf vor zwölf“
auf den Weg. Die eingesetzten Fachkommissionen sollen ihnen dabei
möglichst einen Teil der Verantwortung abnehmen, um die Chancen auf
die eigene Wiederwahl zu erhalten.
Ökonomisches Prinzip als Voraussetzung für effizientes
Wirtschaften
Das ökonomische Prinzip fordert, dass ein gegebenes Ziel mit einem
möglichst geringen Mitteleinsatz erreicht werden soll, oder dass
bei gegebenen Mitteln ein möglichst hoher Zielbeitrag erreicht
wird. Ein Hemmschuh für die Einhaltung des ökonomischen Prinzips
ist immer dann gegeben, wenn neben dem Leistenden und dem
Leistungsempfänger ein Dritter existiert, der zur Zahlung
verpflichtet ist. Dann tritt häufig eine Interessenharmonie
zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger zu Lasten des
zur Zahlung Verpflichteten auf. Wenn jemand auf gesetzlicher
Grundlage oder aufgrund einer anderen Regelung eine
Zahlungsverpflichtung übernehmen muss, unabhängig davon, ob die
Leistung effizient oder ineffizient erbracht worden ist, dann ist
Verschwendung vorprogrammiert. Wir können davon ausgehen, dass der
Staatsanteil des Volkseinkommens großenteils auf nicht effiziente
Weise entsteht, wodurch die gesamte Gesellschaft geschädigt wird.
Deshalb sollten sämtliche vom Staat und seinen
Gebietskörperschaften wahrgenommene Aufgaben und Ausgaben, deren
Finanzierung Steuern, Abgaben, Gebühren, Zuschüsse und Kreditmittel
beanspruchen, besonders kritisch durchforstet werden. Insbesondere
erscheinen die sozialen Sicherungssysteme dringendst
reformbedürftig. Die Wirksamkeit der bestehenden
Finanzausgleichssysteme sollte kritischer als bisher analysiert und
möglichst erhöht werden. Auch bei der staatlichen Arbeitsverwaltung
gibt es trotz einer teilweisen Umsetzung des sogenannten
Hartz-Konzeptes noch einen erheblichen Verbesserungsbedarf.
Fehlsteuerungen in staatlich dominierten Wirtschaftsbereichen
So rechnen Weiterbildungsträger, die Leistungen gegenüber
Arbeitslosen erbringen, mit einem Dritten ab, nämlich mit der
staatlichen Arbeitsverwaltung. Ob die Leistungen effizient erbracht
werden, wird von der zahlenden Institution kaum hinterfragt. Kein
Wunder also, dass die Maßnahmen oftmals nicht die gewünschten Ziele
erbringen und dieser Politikbereich in Zeiten knapper Kassen
verstärkt auf dem Prüfstand steht.
Ähnliches gilt für den öffentlichen Gesundheitssektor, dessen
Regelwerk von weiten Teilen der Politik und Bevölkerung inzwischen
für stark reformbedürftig gehalten wird. Auch in diesem Bereich
gibt es einen Leistungsempfänger, das ist der Patient, einen
Leistenden, das ist der Arzt, und daneben ein zur Zahlung
verpflichtetes System, in der Regel die gesetzliche
Krankenversicherung. Der Arzt profitiert umso mehr, je häufiger der
Patient zu ihm kommt und je mehr Leistungen er ihm gegenüber
erbringen und mit der Krankenversicherung abrechnen kann. Auf eine
wirtschaftliche Leistungserstellung kommt es in diesem Zusammenhang
nicht in erster Linie an. Der Patient bekommt dabei in der Regel
nicht einmal eine Information über die Kosten der erbrachten und
abgerechneten Leistungen.
Die Kommunen als Leistungsempfänger für Bauleistungen können unter
Umständen bis zu 100 Prozent der erhaltenen Rechnung als
Zweckzuweisung vom Land erstattet bekommen. Hier liegt eine
Interessenharmonie zwischen der Kommune und den leistenden
Unternehmen auf der Hand. Denn die Kommune möchte ihr
Zuschussvolumen optimieren, während die leistenden Unternehmen
Gleiches für das Auftragsvolumen im Sinn haben. Auf diese Weise
kann erklärt werden, warum der Bau einer überdachten Bushaltestelle
400.000 € kosten kann. Das System der Mischfinanzierungen führt
natürlich nicht nur auf kommunaler Seite - soweit es sich um
Zweckzuweisungen des Landes handelt - zu Ineffizienzen, sondern
auch auf den anderen Ebenen der Gebietskörperschaften. Denn
Zweckzuweisungen gibt es auch vom Bund für Maßnahmen der Länder,
beispielsweise für den Bau des Metrorapids, oder von der
Europäischen Union für Maßnahmen von Staaten, Ländern oder
Regionen. Fördergelder fließen beispielsweise für die Ausarbeitung
von Beschäftigungsförderungskonzepten oder für
Infrastrukturinvestitionen. Jede einzelne Gebietskörperschaft
verhält sich subjektiv rational, wenn sie versucht, die gegebenen
systematischen Spielregeln für die Zuschussgewährung auszunutzen
und die Zuschussvolumina zu maximieren. Dabei können Regionen
beziehungsweise deren Institutionen, Branchen oder sogar einzelne
Unternehmen um diese Fördergelder konkurrieren. Kein Wunder, dass
erst in zweiter Linie geprüft wird, ob die Drittmittel sinnvoll und
effizient eingesetzt werden sowie einen Beitrag für die Erreichung
der vorgegebenen politischen Ziele liefern. Und wenn im
Ausnahmefall noch Mittel zu vergeben sein sollten, motiviert die
Fördermittelinstanz ihre Zielgruppen oftmals von sich aus zu neuen
Förderanträgen, auch wenn diese auf weniger sinnvollen Projekten
basieren. Denn es geht auch um den Bestand der Förderinstitution
und des eigenen Arbeitsplatzes. Auf diese Weise kommen die
Haushalte sämtlicher Gebietskörperschaften früher oder später in
die Bredouille.
Steuerungsregeln überprüfen und ändern
Immer weniger leistungsfähige Bürger kommen für die Übernahme der
zusätzlichen finanziellen Belastungen in Frage, die unsere
gesellschaftlichen Fehlsteuerungen erfordern. Unserem Gemeinwesen
ginge es deshalb besser, wenn die Verantwortung für konkrete
Maßnahmen und die Finanzierung dieser Maßnahmen in ein und
derselben Hand liegen würden. So wie der Skatbruder, der seinen
Anteil an der Kasse ausbezahlt bekommen hat, schon aufpassen wird,
dass er diese Mittel effizient einsetzt, würde eine Gemeinde, ein
Bundesland und auch der Staat insgesamt verfahren. Wenn
Bundesländer, wie Nordrhein-Westfalen oder Bayern, den Metrorapid
selbst finanzieren müssten, dann würde er wahrscheinlich weder in
dem einen noch in dem anderen Land gebaut. Wenn die Kommune ihre
Bushaltestelle überwiegend selbst finanzieren müsste, dann würde
sie nicht gebaut oder erheblich kleiner dimensioniert werden.
Deshalb sollte der Auftraggeber einer Leistung grundsätzlich auch
allein die Gegenleistung tragen und die Zahlung bewirken müssen.
Hieraus ergibt sich die Forderung, dass die Bundesländer aufhören
sollten, ihre Kommunen mit zweckgebundenen Zuweisungen abhängig zu
machen und möglichst auf ihre politischen Landeslinien zu bringen.
Besser sind unter Effizienzgesichtspunkten allgemeine Zuweisungen,
mit denen die Kommunen dann eigenverantwortlich umgehen können.
Umgekehrt wenden sich die Kommunen zurecht gegen die Übertragung
zusätzlicher Aufgaben, wenn sie nicht gleichzeitig die Mittel zur
Finanzierung dieser Aufgaben erhalten. Die Einhaltung des
sogenannten Konnexitätsprinzips entspricht einer Forderung der
Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer
Wuppertal-Solingen-Remscheid zur Gemeindefinanzreform (siehe
Kasten).
Noch besser ist es, wenn die Bürger möglichst viel Geld in der
eigenen Tasche behalten, damit sie selbst effizient wirtschaften
können. Das bedeutet, dass einerseits Transferzahlungen und
Subventionen der öffentlichen Gebietkörperschaften einzuschränken
und andererseits Steuern und Abgaben zu senken sind. Der Staat ist
viel weniger als seine Bürger in der Lage, mit den verfügbaren
Mitteln effizient und verantwortlich umzugehen. Folglich sollte
unsere Gesellschaft weniger Staat wagen und deutlich mehr als die
Hälfte des Bruttosozialprodukts wieder auf marktwirtschaftliche
Weise entstehen lassen. Wenn schon Zuweisungen gewährt werden, dann
mehr allgemeine Zuweisungen und weniger Zweckzuweisungen. Im
Verhältnis Land-Kommune reicht hierfür eine Änderung der
Gemeindefinanzierungsgesetze vollkommen aus. Ähnliche Ansätze sind
auch im Gesundheitswesen erfolgversprechend: Vorgabe von Budgets
und Belohnungen für Sparsamkeit. Mehr Erfolgs- und Pauschal- statt
Zeithonorare für Sachverständige und andere Freiberufler, die im
öffentlichen Auftrag tätig werden. Hiervon würde auch das
Rechtswesen profitieren. Im öffentlichen Auftragswesen könnten
verschärfte Ausschreibungsbedingungen, eine Verbesserung des
Controllings sowie schärfere Sanktionen bei Fehlsteuerungen, die
zur Mittelverschwendung führen, Flankenschutz geben.
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