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STANDORTPOLITIK

Ökonomische Fehlsteuerungen gefährden unseren Wohlstand

Ökonomische Fehlsteuerungen gefährden unseren Wohlstand

Die Ressourcen einer Gesellschaft sind begrenzt. Das gilt für das vorhandene Wissen und Facharbeiterpotential wie für die Geldmittel, Rohstoffe oder anderes Sachkapital. Mit diesen knappen Ressourcen sollte effizient umgegangen werden. Hieran hat es nicht nur in den ehemaligen osteuropäischen Planwirtschaften gehapert, sondern in den letzten Jahren zunehmend auch in Deutschland. Dies lässt sich hauptsächlich darauf zurückführen, dass Deutschland nur etwa zur Hälfte eine Marktwirtschaft, aber zur anderen Hälfte auch eine Staats- und Planwirtschaft ist, was die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung über den statistisch ausgewiesenen Staatsanteil am Bruttoinlandsprodukt belegt. Der marktwirtschaftliche Preismechanismus steuert sogar deutlich weniger als die Hälfte unseres Volkseinkommens, wenn es statistisch korrekt als Nettosozialprodukt zu Faktorkosten bestimmt wird. Ökonomische und gesellschaftliche Fehlsteuerungen sind damit oftmals vorprogrammiert. Es gilt, diese zunächst einmal als Gefahrenherde für unseren Wohlstand zu erkennen. Erst danach können Sie durch wirksame Strukturreformen bekämpft werden.

Fehlsteuerungen beim Staat schädigen alle Bürger

Anhand von einfachen Beispielen kann deutlich gemacht werden, dass es bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht nur beim Staat, sondern auch im einzelnen Unternehmen oder im privaten Haushalt zu einer Verschwendung knapper Ressourcen kommen kann.
Nehmen wir den privaten Haushaltsbereich: Skatspieler, die eine Skatkasse angesammelt haben, möchten diese auch irgendwann einmal sinnvoll verausgaben. Beispielsweise kann das während eines Wochenendausfluges erfolgen. Wenn die Regelung für das Wochenende besagt, dass sämtliche Ausgaben des Wochenendes von der Skatkasse übernommen werden, dann führt dies zwangsläufig zu einer Fehlsteuerung. Ein rational handelnder Skatbruder wäre nämlich schön dumm, eine Flasche Wein für 10 € zu bestellen, während die anderen Skatbrüder jeweils eine Flasche Wein für 50 € ordern. Wahrscheinlich ist die Kasse bei dieser Spielregel schneller aufgebraucht als der Kassenwart dies für möglich halten würde. Besser wäre es doch, man würde zu Beginn des Wochenendes jeden Skatbruder mit dem anteiligen Inhalt der Kasse beglücken, so dass er selbst und eigenverantwortlich seine Konsumwünsche befriedigen und finanzieren kann. In diesem Fall würde wahrscheinlich insgesamt preisbewusster konsumiert werden als bei der anderen Kassenvereinbarung, jeder Einzelne wäre sparsamer. Es ist denkbar, dass jeder Teilnehmer statt eines Weins für 50 € einen durchaus guten Wein in einer offenen Karaffe vor sich stehen hätte. Und insgesamt könnte das Nutzenniveau des Wochenendes wegen dieser leicht veränderten Vereinbarung sogar deutlich steigen.

Eine Großmutter kann ihrem Enkelkind sagen: „Wenn Du Dir einen Anzug kaufst, dann bezahle ich ihn Dir.“ Sie kann dem Enkel aber auch sagen: „Hier hast Du 300 €. Kauf Dir davon einen Anzug. Sollte etwas übrig bleiben, verwende das Geld nach Deinen Bedürfnissen.“ Es ist offensichtlich, dass beide Regelungen das Enkelkind unterschiedlich in Bezug auf seine wirtschaftlichen Handlungen steuern. Während die erste Regelung zu einer Interessenharmonie zwischen Enkelkind und Textileinzelhändler führen kann, nämlich einen möglichst teuren Anzug zu kaufen bzw. zu verkaufen, stärkt die zweite Regelung die Eigenverantwortung des Enkelkinds und fördert eine effiziente Mittelverwendung.

So bedauerlich Ineffizienzen auch im Privatbereich sind, dort schädigen sie letztlich nur die handelnden Privatpersonen. Ähnliche begrenzte Folgen hat die Verschwendung knapper Mittel in einzelnen Unternehmen. Denn die Verantwortung für eine schlechte Unternehmens- und Mitarbeitersteuerung tragen in erster Linie die Gesellschafter über die harten marktwirtschaftlichen Sanktionen, vom Jahresfehlbetrag, über den Substanzverzehr bis hin zur Insolvenz. Wollen einzelne Unternehmen im Wettbewerb bestehen und ihre Gewinne steigern, müssen sie effizienter als die Konkurrenten wirtschaften. Dieser Wettbewerbsdruck mit Aussicht auf Gewinnprämien liefert somit die marktwirtschaftlichen Anreize für eine möglichst effiziente Mittelverwendung in der Privatwirtschaft. Die Verschwendung knapper Ressourcen im staatlichen Bereich schädigt hingegen oftmals die Gesamtheit aller Bürger. Für den Staat ist Insolvenz ein Fremdwort: Er reagiert bei eigenem Fehlverhalten mit der Erhöhung von Steuern, Abgaben und Gebühren, die seine Bürger zu tragen haben. Die verantwortlichen Politiker sehen sich selbst nur beschränkt in der Verantwortung. Notwendige Strukturreformen bringen sie deshalb frühestens „fünf vor zwölf“ auf den Weg. Die eingesetzten Fachkommissionen sollen ihnen dabei möglichst einen Teil der Verantwortung abnehmen, um die Chancen auf die eigene Wiederwahl zu erhalten.

Ökonomisches Prinzip als Voraussetzung für effizientes Wirtschaften

Das ökonomische Prinzip fordert, dass ein gegebenes Ziel mit einem möglichst geringen Mitteleinsatz erreicht werden soll, oder dass bei gegebenen Mitteln ein möglichst hoher Zielbeitrag erreicht wird. Ein Hemmschuh für die Einhaltung des ökonomischen Prinzips ist immer dann gegeben, wenn neben dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Dritter existiert, der zur Zahlung verpflichtet ist. Dann tritt häufig eine Interessenharmonie zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten auf. Wenn jemand auf gesetzlicher Grundlage oder aufgrund einer anderen Regelung eine Zahlungsverpflichtung übernehmen muss, unabhängig davon, ob die Leistung effizient oder ineffizient erbracht worden ist, dann ist Verschwendung vorprogrammiert. Wir können davon ausgehen, dass der Staatsanteil des Volkseinkommens großenteils auf nicht effiziente Weise entsteht, wodurch die gesamte Gesellschaft geschädigt wird. Deshalb sollten sämtliche vom Staat und seinen Gebietskörperschaften wahrgenommene Aufgaben und Ausgaben, deren Finanzierung Steuern, Abgaben, Gebühren, Zuschüsse und Kreditmittel beanspruchen, besonders kritisch durchforstet werden. Insbesondere erscheinen die sozialen Sicherungssysteme dringendst reformbedürftig. Die Wirksamkeit der bestehenden Finanzausgleichssysteme sollte kritischer als bisher analysiert und möglichst erhöht werden. Auch bei der staatlichen Arbeitsverwaltung gibt es trotz einer teilweisen Umsetzung des sogenannten Hartz-Konzeptes noch einen erheblichen Verbesserungsbedarf.

Fehlsteuerungen in staatlich dominierten Wirtschaftsbereichen

So rechnen Weiterbildungsträger, die Leistungen gegenüber Arbeitslosen erbringen, mit einem Dritten ab, nämlich mit der staatlichen Arbeitsverwaltung. Ob die Leistungen effizient erbracht werden, wird von der zahlenden Institution kaum hinterfragt. Kein Wunder also, dass die Maßnahmen oftmals nicht die gewünschten Ziele erbringen und dieser Politikbereich in Zeiten knapper Kassen verstärkt auf dem Prüfstand steht.

Ähnliches gilt für den öffentlichen Gesundheitssektor, dessen Regelwerk von weiten Teilen der Politik und Bevölkerung inzwischen für stark reformbedürftig gehalten wird. Auch in diesem Bereich gibt es einen Leistungsempfänger, das ist der Patient, einen Leistenden, das ist der Arzt, und daneben ein zur Zahlung verpflichtetes System, in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Der Arzt profitiert umso mehr, je häufiger der Patient zu ihm kommt und je mehr Leistungen er ihm gegenüber erbringen und mit der Krankenversicherung abrechnen kann. Auf eine wirtschaftliche Leistungserstellung kommt es in diesem Zusammenhang nicht in erster Linie an. Der Patient bekommt dabei in der Regel nicht einmal eine Information über die Kosten der erbrachten und abgerechneten Leistungen.

Die Kommunen als Leistungsempfänger für Bauleistungen können unter Umständen bis zu 100 Prozent der erhaltenen Rechnung als Zweckzuweisung vom Land erstattet bekommen. Hier liegt eine Interessenharmonie zwischen der Kommune und den leistenden Unternehmen auf der Hand. Denn die Kommune möchte ihr Zuschussvolumen optimieren, während die leistenden Unternehmen Gleiches für das Auftragsvolumen im Sinn haben. Auf diese Weise kann erklärt werden, warum der Bau einer überdachten Bushaltestelle 400.000 € kosten kann. Das System der Mischfinanzierungen führt natürlich nicht nur auf kommunaler Seite - soweit es sich um Zweckzuweisungen des Landes handelt - zu Ineffizienzen, sondern auch auf den anderen Ebenen der Gebietskörperschaften. Denn Zweckzuweisungen gibt es auch vom Bund für Maßnahmen der Länder, beispielsweise für den Bau des Metrorapids, oder von der Europäischen Union für Maßnahmen von Staaten, Ländern oder Regionen. Fördergelder fließen beispielsweise für die Ausarbeitung von Beschäftigungsförderungskonzepten oder für Infrastrukturinvestitionen. Jede einzelne Gebietskörperschaft verhält sich subjektiv rational, wenn sie versucht, die gegebenen systematischen Spielregeln für die Zuschussgewährung auszunutzen und die Zuschussvolumina zu maximieren. Dabei können Regionen beziehungsweise deren Institutionen, Branchen oder sogar einzelne Unternehmen um diese Fördergelder konkurrieren. Kein Wunder, dass erst in zweiter Linie geprüft wird, ob die Drittmittel sinnvoll und effizient eingesetzt werden sowie einen Beitrag für die Erreichung der vorgegebenen politischen Ziele liefern. Und wenn im Ausnahmefall noch Mittel zu vergeben sein sollten, motiviert die Fördermittelinstanz ihre Zielgruppen oftmals von sich aus zu neuen Förderanträgen, auch wenn diese auf weniger sinnvollen Projekten basieren. Denn es geht auch um den Bestand der Förderinstitution und des eigenen Arbeitsplatzes. Auf diese Weise kommen die Haushalte sämtlicher Gebietskörperschaften früher oder später in die Bredouille.

Steuerungsregeln überprüfen und ändern

Immer weniger leistungsfähige Bürger kommen für die Übernahme der zusätzlichen finanziellen Belastungen in Frage, die unsere gesellschaftlichen Fehlsteuerungen erfordern. Unserem Gemeinwesen ginge es deshalb besser, wenn die Verantwortung für konkrete Maßnahmen und die Finanzierung dieser Maßnahmen in ein und derselben Hand liegen würden. So wie der Skatbruder, der seinen Anteil an der Kasse ausbezahlt bekommen hat, schon aufpassen wird, dass er diese Mittel effizient einsetzt, würde eine Gemeinde, ein Bundesland und auch der Staat insgesamt verfahren. Wenn Bundesländer, wie Nordrhein-Westfalen oder Bayern, den Metrorapid selbst finanzieren müssten, dann würde er wahrscheinlich weder in dem einen noch in dem anderen Land gebaut. Wenn die Kommune ihre Bushaltestelle überwiegend selbst finanzieren müsste, dann würde sie nicht gebaut oder erheblich kleiner dimensioniert werden.

Deshalb sollte der Auftraggeber einer Leistung grundsätzlich auch allein die Gegenleistung tragen und die Zahlung bewirken müssen. Hieraus ergibt sich die Forderung, dass die Bundesländer aufhören sollten, ihre Kommunen mit zweckgebundenen Zuweisungen abhängig zu machen und möglichst auf ihre politischen Landeslinien zu bringen. Besser sind unter Effizienzgesichtspunkten allgemeine Zuweisungen, mit denen die Kommunen dann eigenverantwortlich umgehen können. Umgekehrt wenden sich die Kommunen zurecht gegen die Übertragung zusätzlicher Aufgaben, wenn sie nicht gleichzeitig die Mittel zur Finanzierung dieser Aufgaben erhalten. Die Einhaltung des sogenannten Konnexitätsprinzips entspricht einer Forderung der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid zur Gemeindefinanzreform (siehe Kasten).

Noch besser ist es, wenn die Bürger möglichst viel Geld in der eigenen Tasche behalten, damit sie selbst effizient wirtschaften können. Das bedeutet, dass einerseits Transferzahlungen und Subventionen der öffentlichen Gebietkörperschaften einzuschränken und andererseits Steuern und Abgaben zu senken sind. Der Staat ist viel weniger als seine Bürger in der Lage, mit den verfügbaren Mitteln effizient und verantwortlich umzugehen. Folglich sollte unsere Gesellschaft weniger Staat wagen und deutlich mehr als die Hälfte des Bruttosozialprodukts wieder auf marktwirtschaftliche Weise entstehen lassen. Wenn schon Zuweisungen gewährt werden, dann mehr allgemeine Zuweisungen und weniger Zweckzuweisungen. Im Verhältnis Land-Kommune reicht hierfür eine Änderung der Gemeindefinanzierungsgesetze vollkommen aus. Ähnliche Ansätze sind auch im Gesundheitswesen erfolgversprechend: Vorgabe von Budgets und Belohnungen für Sparsamkeit. Mehr Erfolgs- und Pauschal- statt Zeithonorare für Sachverständige und andere Freiberufler, die im öffentlichen Auftrag tätig werden. Hiervon würde auch das Rechtswesen profitieren. Im öffentlichen Auftragswesen könnten verschärfte Ausschreibungsbedingungen, eine Verbesserung des Controllings sowie schärfere Sanktionen bei Fehlsteuerungen, die zur Mittelverschwendung führen, Flankenschutz geben.

DOKUMENT-NR. 4297

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