. .
Illustration

STANDORTPOLITIK

Regionalplan (GEP 99)

Im Gebietsentwicklungsplan (GEP) - nach der Neufassung des Landesplanungsgesetzes im Mai 2005 heißt dieser Plan künftig Regionalplan - werden auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplans NRW die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung auf der Ebene der Regierungsbezirke festgelegt. Für den Regierungsbezirk Düsseldorf und damit auch für das Gebiet der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid, wurde im Juni 1998 vom Bezirksplanungsrat des Regierungsbezirks Düsseldorf ein neuer GEP beschlossen (siehe linke Menüleiste). Dieser GEP ist seit dem 15.12.1999 nach Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde rechtskräftig. Der GEP 99 bestimmt damit die unterschiedlichsten Planungen mindestens für die nächsten zehn Jahre.

Der GEP für den Regierungsbezirk Düsseldorf setzt die räumlichen Voraussetzungen auch für die notwendige wirtschaftliche Weiterentwicklung im Regierungsbezirk. Er definiert textliche und zeichnerische Ziele für die Siedlungsentwicklung, für die Nutzung von Bodenschätzen und für die Freiraumentwicklung.

Die dargestellten Siedlungsbereiche setzen den regionalplanerischen Rahmen für die Bauleitplanung der Städte und Gemeinden. Denn neue Bauflächen für Wohnen und Gewerbe dürfen nur innerhalb der im GEP dargestellten Siedlungsbereiche entwickelt werden. Bei den Siedlungsbereichen unterscheidet der GEP zwischen Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB). Die GIB-Bereiche sind ausschließlich für die Unterbringung von Industrie- und Gewerbebetrieben, vor allem von emittierenden Betrieben, sowie entsprechenden öffentlichen Betrieben und Einrichtungen vorgesehen. In den ASB können neben Flächen für Wohnen, Wohnfolgeeinrichtungen, öffentlichen und privaten Dienstleistungen auch Flächen für Gewerbe umgesetzt werden, sofern gewerbliche Aktivitäten in diesen Bereichen mit benachbarter Wohnnutzung verträglich sind.

Als einziger Gebietsentwicklungsplan im Lande Nordrhein-Westfalen deckt er den gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf vollständig sachlich und räumlich ab, weil die engen Verflechtungen zwischen den Teilräumen Ruhrgebiet, Niederrhein, Rheinschiene und Bergisches Land nur in einem integrierten Gesamtplan behandelt werden konnten .

Der GEP 99 ist die Grundlage für eine ausgewogene Entwicklung der ökonomischen , ökologischen und sozialen Belange im Regierungsbezirk Düsseldorf. Er gibt Antworten auf so drängende Fragen:

* Wie kann die Entwicklung von Siedlungsbereichen in diesem hoch verdichteten Raum schonend erfolgen, um den knappen Freiraum und die bedrohte Umwelt zu schützen?

* Wie kann der Freiraum durch regionalen Biotopverbund und regionale Grünzüge weiter entwickelt und besser geschützt werden?

* Wie kann im Verkehrsbereich die Mobilität der Bürger und Unternehmen erhalten bleiben, können gleichzeitig aber unsere Städte und die Umwelt entlastet werden?

Der GEP 99 ist als Rahmenplan von allen Bundes- und Landesbehörden, von allen Städten und Gemeinden des Regierungsbezirks Düsseldorf bei der Bauleitplanung zu beachten . Ein ganz wesentlicher Vorteil des GEP 99 liegt darin, dass er einerseits Planungssicherheit für Gemeinden, Bürger und Unternehmen schafft, andererseits den Städten und Gemeinden genügend Spielraum für eine eigenständige Entwicklungsplanung lässt.

Aktuelle Themen, wie die demographische Entwicklung, die klimagerechte Energieversorgung, aber auch ein neuer räumlicher Zuschnitt des Planungsgebietes (Stichwort RVR übernimmt für den Kreis Wesel und die Ruhrgebietsstädte die Regionalplanung) veranlassen den Regionalrat gemeinsam mit der Regionalplanungsbehörde dazu, eine Fortschreibung des Planes vorzubereiten.

DOKUMENT-NR. 1194

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0202 2490 305
  • Fax: 0202 2490 399

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 0202 2490 310
  • Fax: 0202 2490 399

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • IHK-SERVICE

  • BERGISCHE WIRTSCHAFT

Titel-Ausgabe-Mai-2012_189px

Neu: Blätterbare Webausgabe
Aktuelle Ausgabe des IHK-Magazins
"Bergischen-Wirtschaft". Zum Lesen
klicken Sie bitte auf das Titelbild.

Abomöglichkeit, Media-Daten und
weitere Infos finden Sie hier.

  • IHK 2.0

Kennen Sie schon unser Bergisches IHK-TV? Aktuelle Beiträge 03/2012: Wirtschaftsfaktor Sport "Ohne Moos nix los"; Made im Städtedreieck - Mundharmonikaverstärker externer Link

facebook_logo © www.facebook.com

Seit Juli 2011 ist die Bergische IHK auch auf Facebook vertreten. Wir freuen uns über viele Rückmeldungen und "gefällt mir".  externer Link

twitter_logo © www.twitter.com

Folgen Sie hier dem IHK-Pressesprechers und Stabsbereichsleiters Standortpolitik, Verkehr und Öffentlichkeitsarbeit, Thomas Wängler. externer Link

xing-logo © www.xing.com

XING für "Bergische New-Kammer"

„New-Kammer” – das sind die neuen Mitglieder unserer Handelskammer. Mit unserer virtuellen New-Kammer-Gruppe auf der Networking-Plattform XING bieten wir Existenzgründern und Jungunternehmern ein Forum, um untereinander und mit uns ins Gespräch zu kommen. mehr

logo_DIHK

Dachorganisation der 80 deutschen IHKs. externer Link

logo_AHK

Die deutsche Wirtschaft ist weltweit mit 120 Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen vertreten.
externer Link

  • JAHRESTHEMA 2012