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STANDORTPOLITIK

Fächensicherung, Flächenvorsorge

Flächensicherung, Flächenvorsorge

Die Entwicklungsperspektiven der Wirtschaftsbetriebe im Kammerbezirk werden ganzwesentlich davon bestimmt, ob und in welchem Umfang gewerbliche Bauflächen für Erhaltungs-, Erneuerungs-, Erweiterungs- und Neuinvestitionen verfügbar sind. Standorte mit Zukunfts- und Entwicklungsperspektiven bedürfen der "richtigen" planungs- und baurechtlichen Qualität für den jeweiligen Betrieb. Diese Qualität wird ganz wesentlich durch die Bauleitplanung der Städte (Flächennutzungsplanung; Bebauungsplanung) bestimmt. In den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren für die Aufstellung der Bebauungspläne ist die IHK als Träger öffentlicher Belange eingebunden. Dabei setzt sie sich durchgutachtliche Stellungnahmen und regelmäßige Kontakte mit den Planungsbehörden für die Sicherung vorhandener Betriebsstandorte, für notwendige planerische Voraussetzungen zur gewerblichen Folgenutzung brachgefallener Gewerbestandorte (sofern dies möglich ist) und auch für die Ausweisung neuer Gewerbe- und Industrieflächen ein.

Darüber hinaus geht die IHK auch von sich aus auf Politik und Verwaltung der Städtesowie die Entscheidungsträger auf Landes- und regionaler Ebene zu, um eine rechtzeitige und ausreichende Standort- und Flächenvorsorge für die Wirtschaft im Kammerbezirk einzufordern. Auch diese Initiativen zielen auf die drei Bereiche

  • Standortsicherung vorhandener Betriebe,
  • Reaktivierung von Gewerbebrachen, soweit dies möglich ist, und
  • Ausweisung und Erschließung neuer Gewerbeflächen.

Im Sinne eines sparsamen und verantwortungsvollen Umgangs mit neuen Gewerbeflächen,die auch künftig erforderlich sein werden, legt die IHK dabei ein besonderes Augenmerk darauf, dass die wirtschaftliche Weiterentwicklung und die dafür notwendigen Flächen in Wuppertal, Solingen und Remscheid so weit wie möglich durch Standortsicherung und Wiedernutzung alter, brachgefallener Gewerbeflächenerfolgen kann.

DOKUMENT-NR. 9061

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