Die IHK informiert und berät zu allen Themen des betrieblichen Umwelt-schutzes, der Kreislaufwirtschaft und des Umgangs mit der Entsorgung von Abfällen.
Ihre Ansprechpartner für dieses Thema:
Die Berufsausbildung schließt grundsätzlich mit der Abschlussprüfung ab. Die IHK führt in den anerkannten Ausbildungsberufen die Abschlussprüfungen durch.
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ADR = Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) regelt den Transport von gefährlichen Gütern. Die IHK prüft Gefahrgutbeauftragte und erteilt den geforderten Schulungs-nachweis (ADR-Bescheinigung). Die Lehrgänge werden von Schulungsveranstaltern durchge-führt, die die IHK anerkannt hat.
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Unter Adressbuchschwindel versteht man das massenhafte Versenden von Angeboten für Dateneinträge, wobei die Formulare eine bestehende Geschäftsbeziehung zum Adressaten vortäuschen. Die IHK berät betroffene Unternehmen, gibt Auskunft zu unseriösen Verlagen und geht über den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. gegen derartige Machenschaften vor.
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Wer zur Anbahnung von Geschäftskontakten Adressen benötigt, kann diese Informationen von der IHK erhalten. Die IHK gibt telefonisch oder schriftlich Auskunft über ihre Mitgliedsunternehmen - natürlich unter Beachtung des Datenschutzes. Recherchiert werden kann z. B. nach Branchen, Regionen, Rechtsformen. Unter der Rubrik "Unternehmen" finden Sie unter dem Stichwort Bestellservice für Unternehmensdaten das dazugehörige Formular.
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Die hohe Arbeitslosigkeit und der Reformbedarf des deutschen Sozialstaates sind die wichtigsten politischen Themen in Deutschland. Vor diesem Hintergrund ist die IHK in verstärktem Maße aufgefordert, insbesondere zu Fragen des Arbeitsmarktes Stellung zu nehmen.
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Die IHK gibt den ihr zugehörigen Unternehmen allgemeine Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Fragen.
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Wer freiverkäufliche Arzneimittel gewerblich verkaufen will, muss Sachkunde nachweisen. Die IHK informiert, wo die Sachkenntnisprüfung abgelegt werden kann.
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Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass der Ausbilder persönlich und fachlich geeignet sein muss. Als fachlich geeignet gilt, wer neben den beruflichen Fertigkeiten und Kenntnissen auch berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse besitzt. Die IHK informiert über Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung und nimmt die Ausbildereignungsprüfung ab.
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Der Zusammenschluss ausbildender Betriebe in einem Ausbildungsverbund hat das Ziel, Ausbildungsdefizite einzelner Betriebe durch Kooperation auszugleichen. Die IHK analysiert Ausbildungsmöglichkeiten, fehlende Ausbildungsvoraussetzungen und organisiert sowie koordiniert Ergänzungslehrgänge
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Ausbildungsverträge regeln das Ausbildungsverhältnis. Sie müssen bestimmte Mindestangaben enthalten und schriftlich niedergelegt werden. Die IHK informiert zu allen Fragen der Vertragsgestaltung und bietet einen elektronischen Ausbildungsvertrag zum Download an. Die IHK trägt alle abgeschlossenen Ausbildungsverträge in ein Verzeichnis ein. Die IHK ist verpflichtet, dieses Verzeichnis einzurichten und zu führen. In das Verzeichnis ist der wesentliche Inhalt des Berufsbildungsvertrages einzutragen. Das Verzeichnis dient in erster Linie der Beratung bei der Berufsausbildung.
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Gefundene Dokumente für dieses Thema:
Nach deutschem Außenwirtschaftsrecht ist der Außenwirtschaftsverkehr grundsätzlich frei (Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs). Aufgrund vonn Gesetzten oder Verordnungen können außenwirtschaftliche Vor-gänge, wie die Ausfuhr von Waren, einem Genehmigungserfordernis unterliegen. Die IHK berät zu allen Fragen der Ausfuhrkontrolle.
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Die IHK informiert über Gesetzesänderungen im Ausländerrecht und erteilt Unternehmen Auskünfte zu ausländerrechtlichen Fragen.
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Die Auslandshandelskammern unterstützen deutsche Firmen im Ausland. Sie stellen Kontakte bei der Anknüpfung von Geschäftsbeziehungen her und wirken bei der Durchführung von Auslandsinvestitionen mit. Die IHK berät über das vielfältige Serviceangebot der Auslands-handelskammern.
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Die IHK berät zu allen Fragen der Außenwirtschaft, vom Import und Export von Waren, über Auslandsinvestitionen und die Kooperation mit ausländischen Geschäftspartnern bis hin zu Auslandsmessen.
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Im Außenwirtschaftsausschuss werden Themen, wie bspw. Außenwirtschaftsförderung, -politik und -recht behandelt.
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Die IHK hält eine Vielzahl von Formularen für den Außenwirtschaftsverkehr bereit. Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und andere außenwirtschaftlich relevante Dokumente werden beglaubigt sowie Ur-sprungsauskünfte für in Deutschland hergestellte Waren erteilt.
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