Allgemeine Teilnahmebedingungen für IHK-Veranstaltungen
Die folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an den Seminaren und Informationsveranstaltungen der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid (im Folgenden: IHK), soweit im Einzelfall nicht besondere Bedingungen vereinbart werden. Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen werden vom Anmelder mit der Anmeldung anerkannt.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Inhaber und Angehörige von IHK-zugehörigen Unternehmen, Existenzgründer sowie Mitarbeiter von Kammern, Verbänden und Behörden, wenn die Teilnahme im Rahmen ihres Berufs erfolgt oder der Vorbereitung auf eine selbständige Tätigkeit dient. Ausnahmsweise können von der IHK auch andere Selbständige und interessierte Personen zugelassen werden.
2. Anmeldebestätigung
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung erhält der angemeldete Teilnehmer eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Personen, die nach Überschreiten des zur Verfügung stehenden Platzangebots angemeldet werden oder die in Ziffer 1 genannte Teilnahmeberechtigung nicht aufweisen, erhalten eine Absage.
3. Zahlungsbedingungen
Das Teilnahmeentgelt ist vor Beginn der Veranstaltung unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen. Zahlungspflichtig ist der Anmelder, unabhängig davon, ob er selbst oder eine andere Person teilnimmt. Gutscheine von Dritten, z. B. der Agentur für Arbeit, werden nicht anerkannt.
4. Widerrufsrecht
Ist der Vertragspartner Verbraucher, so hat er das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Anmeldebestätigung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich an folgende Anschrift erfolgen: Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid, Heinrich-Kamp-Platz 2, 42103 Wuppertal. Nach Ausübung des Widerrufsrechts werden erfolgte Zahlungen erstattet. Wenn zwischen der Anmeldung und dem Beginn der Veranstaltung weniger als 14 Tage liegen, endet das Widerrufsrecht mit Beginn der Veranstaltung.
5. Rücktritt
Das Teilnahmeentgelt wird auch dann fällig, wenn der angemeldete Teilnehmer nicht erscheint. Ein Rücktritt von der Teilnahme ist zulässig, wenn die Absage bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung bei der IHK eingeht; danach ist das volle Teilnahmeentgelt zu bezahlen. Ersatz-Teilnehmer werden ohne Zusatzkosten akzeptiert.
6. Absage von Veranstaltungen
Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl kann die IHK die Veranstaltung bis spätestens eine Woche vor dem Termin absagen. Die IHK kann die Veranstaltung auch bei Eintritt nicht vorhersehbarer Umstände (wie z. B. die Erkrankung des Dozenten, die Beschädigung oder Kündigung der Veranstaltungsräume) absagen. Die Teilnehmer werden in diesen Fällen unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche haben Anmelder und Teilnehmer nicht.
7. Wechsel des Dozenten
Ein Wechsel des Dozenten berechtigt nicht zum Rücktritt oder zur Minderung.
8. Haftung
Die IHK und die von ihr beauftragten Personen haften nicht für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der IHK oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9. Datenspeicherung und -weitergabe
Soweit der Teilnehmer nicht ausdrücklich widerspricht, ist die IHK berechtigt, die Anmeldedaten (Name, Firma, Anschrift) in einer Teilnehmerliste zu erfassen, die dem Dozenten zur Verfügung gestellt und bei der Veranstaltung ausgelegt werden kann. Zu diesem Zweck werden die genannten Daten unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzes elektronisch gespeichert.