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RECHT UND FAIR PLAY

Regeln beim Internet-Auftritt

Beim Internet-Auftritt sind einige Regeln zu beachten, um den gesetzlichen Vorschriften zu genügen und die Gefahr einer Abmahnung zu minimieren.

Datenschutzklausel

Nach § 13 Telemediengesetz (TMG) hat der Diensteanbieter, also zum Beispiel der Internet-Verkäufer, den Nutzer (Besteller, Käufer) zu Beginn des Nutzungsvorgangs (der Bestellung im Internet) über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, falls eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist.

Bei einem Verkauf per Internet, aber auch schon bei Kontaktaufnahme eines Kunden mit Ihrem Unternehmen unter der Rubrik "Kontakt", sollten Sie an den ANFANG der Darstellung/des Bestellvorgangs etwa folgende Datenschutzklausel stellen:

Hinweis über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogner Daten nach § 13 Telemediengesetz (TMG):

Ihre personenbezogenen Daten (wie zum Beispiel Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) werden von uns ausschließlich zur geschäftlichen Bearbeitung und Abwicklung Ihrer Anfrage/Ihres Auftrags elektronisch gespeichert. Wir werden Ihre Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, Sie stimmen einer Weitergabe zuvor ausdrücklich zu.

Ihre Einwilligung wird protokolliert und kann von Ihnen jederzeit abgerufen und ausgedruckt werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich, per Fax oder per E-Mail widerrufen.

Datenschutzerklärung:

Ich bin mit der Erhebung und Verwendung meiner personenbezogenen Daten zu dem genannten Zweck ausdrücklich einverstanden und erteile hierzu bewusst meine Einwilligung.

Möglichkeit zum Anklicken! Falls nicht angeklickt wird, darf die Eingabe von Daten nicht möglich sein!

Werbung per Telefon oder auf elektronischem Weg

Falls Sie telefonisch und/oder auf elektronischem Weg, zum Beispiel per Fax, E-Mail oder SMS, werben wollen, sollten Sie sich von Ihren Kunden etwa folgende Einwilligung geben lassen:

Werbeeinwilligung

Ich bin mit telefonischer und/oder auf elektronischem Weg übermittelter Werbung an

Telefon ...

Fax ...

E-Mail-Adresse ...

Handy-Nr. für SMS ...

ausdrücklich einverstanden und erteile hierzu bewusst meine Einwilligung.

Möglichkeit zum Anklicken!

Sie können der telefonischen und/oder auf elektronischem Weg übermittelten Werbung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Angaben im Hinblick auf das Widerrufsrecht

Beim Verkauf an private Verbraucher sind die Vorschriften über Fernabsatzverträge zu beachten. Am 04.08.2011 ist eine neue Widerrufsbelehrung in Kraft getreten. Informationen dazu finden Sie unter "Mehr zum Thema".

Wichtig: Nach § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB besteht die Möglichkeit, dem Verbraucher bei Ausübung des Widerrufsrechts im Fernabsatz die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich aufzuerlegen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache eine Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Der Hinweis auf eine vertragliche Regelung bedeutet nach der Rechtsprechung zum Beispiel des Oberlandesgerichts Hamburg, dass eine Erwähnung dieser Verpflichtung in der Widerrufsbelehrung nicht ausreicht. Vielmehr ist zumindest eine Einbeziehung in Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine vertragliche Vereinbarung erforderlich, etwa durch folgenden Hinweis:

Kosten der Rücksendung bei Ausübung des Widerrufsrechts im Fernabsatz
Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Impressumspflichten

Außerdem sind die Regeln in Bezug auf die Impressumspflichten zu beachten, s. Link: Das neue Telemediengesetz

Umsatzsteuer ("Mehrwertsteuer"), Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung

Beim Verkauf im Fernabsatz ist ein deutlicher Hinweis erforderlich, dass die Endpreise die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Falls Sie von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) Gebrauch machen (was möglich ist, wenn der Umsatz im Jahr der Existenzgründung voraussichtlich nicht mehr als 17.500 – und im Folgejahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 – beträgt), empfiehlt sich der Hinweis, dass Mehrwertsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht erhoben wird.

DOKUMENT-NR. 13208

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