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Markensatzung Solingen (Dokument-Nr.: 7977)
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Mindestvoraussetzungen der Solingen-Fähigkeit (Dokument-Nr.: 2078)
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Solingenverordnung (Dokument-Nr.: 2077)
Downloads
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Urkunde EU-Marke Solingen
(PDF, 2,323 KB) (Dokument-Nr.: 7978)
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EU-weiter Schutz des Namens "Solingen"
Seit dem 3. Februar 2005 ist der Name Solingen als EU-Kollektivmarke im europäischen Markenregister eingetragen (Reg.-Nr. 002988285). Die Eintragung bezieht sich auf die Klassen 7, 8, 14 und 21. Markeninhaberin ist die IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid. Finanziert wurde die Eintragung durch einen Fonds der Solinger Schneidwarenwirtschaft zum Schutz des Namens Solingen.
Die Voraussetzungen der Nutzung sind in einer Markensatzung niedergelegt, die den Bestimmungen der deutschen Solingenverordnung und den Mindestvoraussetzungen der Solingenfähigkeit entspricht.
Downloads und weitere Hinweise finden Sie in der Menüleiste.
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© IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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