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Prozessbegleitende gerichtsnahe Mediation am Landgericht Wuppertal (Link: http://www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de/mediation/projekt-prozessbegleitende-gerichtsnahe-mediation/)
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Mediation in der Wirtschaft
1. Was ist Wirtschaftsmediation?
Mediation bedeutet Vermittlung und ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Beilegung von Konflikten. Die Parteien erarbeiten selbständig und eigenverantwortlich die Lösung ihres Konfliktes. Sie werden dabei von einem neutralen Dritten, dem Mediator, unterstützt. Der Mediator wird von den Parteien selbst bestimmt. Er ist kein Schiedsrichter und hat keine Entscheidungsgewalt. Er begleitet den Verhandlungsprozess der Parteien und hilft so eine zukunftsorientierte und tragfähige Lösung zu entwickeln.
2. Welcher Unterschied besteht zwischen einer Mediation und einem Schiedsverfahren?
Im Gegensatz zum Schiedsverfahren erlangen die Parteien keinen vollstreckbaren Titel. Auch verfügt der Mediator, anders als der Schiedsrichter, über keine Zwangs- oder Entscheidungsgewalt. In der Mediation verbleibt die Entscheidungsgewalt bei den Parteien.
3. Welche Vorteile bietet die Wirtschaftsmediation?
- Kosten und Zeitersparnis
- Vermeidung langwieriger Verfahren vor Gericht
- Fairer Interessenausgleich ohne Gesichtsverlust
- Unbelastete Fortführung geschäftlicher bzw. persönlicher Beziehungen
- Höchstmaß an Vertraulichkeit, kein öffentliches Verfahren
- Hemmung der Verjährung von Ansprüchen bis zwei Monate nach Beendigung des Mediationsverfahrens
4. Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?
Die wesentlichen Verfahrensgrundsätze der Mediation sind die Prinzipien der Freiwilligkeit, der Eigenverantwortlichkeit der Parteien, der Neutralität des Mediators und der absoluten Vertraulichkeit. Das Mediationsverfahren kennt keinen starren Aufbau. In der Praxis lassen sich dennoch fünf Phasen unterscheiden:
I. Einstieg
Der Mediator eröffnet die Verhandlung. Die notwendigen Regeln werden besprochen und festgelegt. Es wird eine Mediationsvereinbarung zwischen dem Mediator und den Parteien abgeschlossen.
II. Darstellung der Positionen
Die Parteien legen ihre jeweiligen Positionen dar, ohne dass die andere Seite das kommentiert, unterbricht, wertet. Dadurch werden die unterschiedlichen Sichtweisen erkennbar.
III. Ermittlung der Interessen
Im Anschluss daran erarbeiten Sie mit Hilfe des Mediators die hinter den Positionen liegenden Interessen und Bedürfnisse.
IV. Suche nach Lösungsoptionen
Danach erarbeiten die Parteien gemeinsam verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Das Ziel dabei ist, eine Ergebnis, dass den beiderseitigen Interessen so weit wie möglich entspricht.
V. Abschlussvereinbarung
Ist eine solche Lösung gefunden, wird eine rechtsverbindliche Vereinbarung abgeschlossen.
Tipp: Mediationsklausel
Im Falle eines Konfliktes können die Parteien jederzeit eine Mediation vereinbaren. Sie können aber auch schon bei Vertragsabschluss für den Fall späterer Meinungsverschiedenheiten oder Konflikte Vorsorge treffen und eine sogenannte Mediationsklausel in den Vertrag einfügen.
Diese könnte wie folgte lauten:„ Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordenlichten Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation durchzuführen.“
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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