. .
Illustration

RECHT UND FAIR PLAY

Rundfunkgebührenpflicht für PCs

Neuregelung der Rundfunkgebührenpflicht

Am 9. Juni 2010 haben die Ministerpräsidenten der Länder in einer Sondersitzung über die grundlegende Ausrichtung eines neuen Gebührenmodells zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entschieden. Dabei wurde ein völlig neues Berechnungsmodell gewählt, welches deutliche Auswirkungen auch auf die Beteiligung von Unternehmen an der Finanzierung des Rundfunks haben wird.

Die Neuerungen basieren im Wesentlichen auf der Abkehr vom gerätebezogenen Ansatz hin zu einer nutzerbezogenen Finanzierung. Dies bedeutet, dass künftig nicht mehr die Anzahl der Geräte in einem Haushalt/Unternehmen ausschlaggebend sein wird. Für Unternehmen wird die Anzahl der Mitarbeiter pro Betriebsstätte über die Höhe des zu entrichtenden Beitrags entscheiden. Anknüpfungspunkt ist die Haushaltsgemeinschaft in einer Wohnung/eine Betriebsstätte (typi­sche Nutzungsmöglichkeit der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowohl im privaten als auch im nichtprivaten Bereich).

In den kommenden Monaten wird die detaillierte Ausgestaltung des neuen Modells erarbeitet, wobei sich die Kammerorganisation hierbei u. a. im Rahmen einer geplanten Anhörung weiterhin aktiv einbringen wird. Dabei wird sich die Kammerorganisation insbesondere dafür einsetzen, dass unterschiedliche Betriebsmodelle nicht unterschiedlich behandelt werden. Der Beitrag sollte rein nach der Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens unabhängig von der Anzahl der Betriebsstätten berechnet werden. Nach dem derzeitigen Stand aber, ist dies nicht der Fall. So würden beispielsweise viele größere Filialbetriebe deutlich schlechter gestellt, als große Unternehmen mit nur einem Standort.

Bis Jahresende soll das neue Gebührenmodell erarbeitet sein und auf Länderebene im Rahmen des überarbeiteten Rundfunkstaatsvertrags verabschiedet werden. Die hier gemachten Angaben sind daher unter Vorbehalt zu stellen, da bis zur Verabschiedung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags noch Änderungen vorgenommen werden können.

Im Jahr 2013 soll die neue Gebührenordnung in Kraft treten. Einzelheiten der Neuregelungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt in der Menüleiste.

DOKUMENT-NR. 13714

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0202 2490 110
  • Fax: 0202 2490 119

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • IHK-SERVICE

  • BERGISCHE WIRTSCHAFT

Titel-Ausgabe-Mai-2012_189px

Neu: Blätterbare Webausgabe
Aktuelle Ausgabe des IHK-Magazins
"Bergischen-Wirtschaft". Zum Lesen
klicken Sie bitte auf das Titelbild.

Abomöglichkeit, Media-Daten und
weitere Infos finden Sie hier.

logo_DIHK

Dachorganisation der 80 deutschen IHKs. externer Link

logo_AHK

Die deutsche Wirtschaft ist weltweit mit 120 Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen vertreten.
externer Link

  • JAHRESTHEMA 2012

  • VERSICHERUNGSVERMITTLER

26.10.2011

Versicherungsvermittler

Hier finden Sie aktuelle Informationen, die interaktive Checkliste sowie Musterformulare zum Versicherungsvermittlerrecht. mehr