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Stellungnahme der Wirtschaft zur Neuregelung der Rundfunkgebühren
(PDF, 53 KB) (Dokument-Nr.: 17660) -
Merkblatt zur Rundfunkgebührenpflicht (März 2012)
(PDF, 37 KB) (Dokument-Nr.: 17659)
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Neuregelung der Rundfunkgebührenpflicht
Am 9. Juni 2010 haben die Ministerpräsidenten der Länder in einer Sondersitzung über die grundlegende Ausrichtung eines neuen Gebührenmodells zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entschieden. Dabei wurde ein völlig neues Berechnungsmodell gewählt, welches deutliche Auswirkungen auch auf die Beteiligung von Unternehmen an der Finanzierung des Rundfunks haben wird.
Die Neuerungen basieren im Wesentlichen auf der Abkehr vom gerätebezogenen Ansatz hin zu einer nutzerbezogenen Finanzierung. Dies bedeutet, dass künftig nicht mehr die Anzahl der Geräte in einem Haushalt/Unternehmen ausschlaggebend sein wird. Für Unternehmen wird die Anzahl der Mitarbeiter pro Betriebsstätte über die Höhe des zu entrichtenden Beitrags entscheiden. Anknüpfungspunkt ist die Haushaltsgemeinschaft in einer Wohnung/eine Betriebsstätte (typische Nutzungsmöglichkeit der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowohl im privaten als auch im nichtprivaten Bereich).
In den kommenden Monaten wird die detaillierte Ausgestaltung des neuen Modells erarbeitet, wobei sich die Kammerorganisation hierbei u. a. im Rahmen einer geplanten Anhörung weiterhin aktiv einbringen wird. Dabei wird sich die Kammerorganisation insbesondere dafür einsetzen, dass unterschiedliche Betriebsmodelle nicht unterschiedlich behandelt werden. Der Beitrag sollte rein nach der Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens unabhängig von der Anzahl der Betriebsstätten berechnet werden. Nach dem derzeitigen Stand aber, ist dies nicht der Fall. So würden beispielsweise viele größere Filialbetriebe deutlich schlechter gestellt, als große Unternehmen mit nur einem Standort.
Bis Jahresende soll das neue Gebührenmodell erarbeitet sein und auf Länderebene im Rahmen des überarbeiteten Rundfunkstaatsvertrags verabschiedet werden. Die hier gemachten Angaben sind daher unter Vorbehalt zu stellen, da bis zur Verabschiedung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags noch Änderungen vorgenommen werden können.
Im Jahr 2013 soll die neue Gebührenordnung in Kraft treten. Einzelheiten der Neuregelungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt in der Menüleiste.
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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