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RECHT UND FAIR PLAY

Bundesdatenschutzgesetz geändert

Durch das Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften, das überwiegend am 01.09.2009 in Kraft getreten ist, sind das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert worden. Das BDSG stärkt unter anderem die Stellung des internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Eine Kündigung ist nun grundsätzlich nicht mehr möglich, und zwar auch noch bis zu einem Jahr nach dem Ende seiner Tätigkeit; außerdem hat die verantwortliche Stelle zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Fachkunde dem Datenschutzbeauftragten die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen (§ 4f Abs. 3 BDSG).

Weitere Informationen finden Sie unter "Externe Links".

DOKUMENT-NR. 15490

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