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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
IHK-Leitfaden für die unternehmerische Praxis
Nach vielen Diskussionen und zähem Ringen ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - zuvor auch als "Antidiskriminierungsgesetz" bezeichnet - am 18.08.2006 in Kraft getreten.
Das AGG verbietet im Bereich Arbeit und Beruf sowie im privaten Wirtschaftsverkehr Benachteiligungen wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Im Arbeitsrecht erstreckt sich der Diskriminierungsschutz darüber hinaus auf das Merkmal Weltanschauung. Bei Verstoß drohen erhebliche Sanktionen. Neben Unterlassung kann der Betroffene Schadensersatz und sogar Schmerzensgeld verlangen.
Es betrifft alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigten oder die Arbeitnehmer einstellen wollen. Der zivilrechtliche Teil betrifft darüber hinaus alle Unternehmer, die Verträge abschließen. Das reicht vom Kauf-, Werk-, Dienstvertrag über Kredit- und Versicherungsverträge bis hin zur Vermietung.
Die Broschüre „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – Leitfaden für die unternehmerische Praxis“ soll Unternehmer unterstützen, Fehler zu vermeiden. Dazu enthält sie Praxisbeispiele, Checklisten, Handlungsempfehlungen, Auslegungshilfen sowie den Gesetzestext. Dieser Gesetzestext muss im Übrigen laut AGG im Betrieb ausgehängt werden.
Die DIHK-Publikation "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (120 Seiten, DIN A5) ist zu beziehen beim DIHK-Internetshop unter www.dihk.de ("Publikationen").
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© IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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