- Telefon: 0202 2490 500
- Fax: 0202 2490 999
Sie befinden sich hier: Startseite > International > Förderung und Finanzierung/Absicherung > Exportfinanzierung
Häufig ist der Exporteur aus Wettbewerbsgründen oder wegen bestimmter branchenüblicher Zahlungsbedingungen gezwungen, dem Importeur einen Aufschub für die Bezahlung der Ware anzubieten. Das kann einmal in Form der Einräumung eines Zahlungsziels oder sogar in Form einer Finanzierung des Kaufpreises erfolgen. Im ersten Fall liegt eine Kreditierung des Käufers durch den Verkäufer vor, was zu einer Belastung der Bilanz des Exporteurs führt, oder sogar zur Notwendigkeit einer Refinanzierung. Diese Nachteile können bei der zweiten Möglichkeit vermieden werden.
Kriterien für die Wahl der Finanzierungsmöglichkeiten sind der Finanzierungszeitraum und die Finanzierungsinstrumente.
I. Kurzfristige
Exportfinanzierung (nach oben)
Von einer kurzfristigen Exportfinanzierung spricht man bei Zahlungszielen bis zu einem Jahr. Dabei kommen folgende Finanzierungsinstrumente zur Anwendung:
Akkreditiv (nach oben)
Dokumenten-Akkreditiv (Letter of Credit - L/C)
Eine von einem Kreditinstitut (Akkreditivbank) im Auftrag des Importeurs übernommene Verpflichtung innerhalb einer bestimmten Frist dem Exporteur gegen Übergabe der vertraglich vereinbarten Dokumente (die den Versand, die Versicherung, eventuell die Qualität der Güter und/oder andere Sachverhalte beweisen) einen währungsgemäßen Geldbetrag auszuzahlen bzw. gutzuschreiben. Da der Exporteur seine Ware erst nach Eröffnung und Vorlage des Akkreditivs versendet, sichert er auf diese Art seine Forderung ab. Außerdem erhält er bereits bei Einreichung der Dokumente die Zahlung, so dass er nicht den Transportweg zu finanzieren hat. der Importeur dagegen kann sicher sein, dass die Zahlung nur erfolgt, wenn sichergestellt ist, dass der Exporteur die Erfüllung aller Akkreditivbedingungen anhand von Dokumenten nachgewiesen hat.
Akkreditivarten
Unter dem Kriterium ihrer Sicherheit für den Exporteur:
Unter dem Merkmal der Zahlungs- bzw. Benutzungsmodalitäten:
Sonderformen der Akkreditive
Kontokorrentkredit (nach oben)
Wurde dem Käufer ein kurzfristiges Zahlungsziel eingeräumt, so kann dem Exporteur von seiner Hausbank ein Kontokorrentkredit zur Verfügung gestellt werden, selbst wenn bei den Auslandsforderungen keine dokumentären Zahlungen (Wechsel) vereinbart wurden. Nachteile: Mögliche Zinsänderungen und Kursrisiken (bei Fakturierung in einer Auslandswährung) sind schwer in den Verkaufspreis einzukalkulieren; der Kontokorrentkredit stellt außerdem ein relativ teures Kreditinstrument dar.
Wechseldiskont (nach oben)
Der Wechsel gewährt dem Exporteur die einfache Möglichkeit, sich von diesem Kredit durch seine Bank refinanzieren zu lassen. Der Exporteur erhält den Wechselbetrag abzüglich eines Abschlages (Diskont) ausgezahlt. Die Diskontierung von Wechseln ist wegen der anzuwendenden Zinssätze immer ein kostengünstigeres Finanzierungsinstrument als der Kontokorrentkredit.
Akzeptkredit (nach oben)
Der Akzeptkredit ist ein kurzfristiger Kredit von Banken, der dem Kreditnehmer durch Akzeptierung von auf die Bank gezogenen Wechseln unter der Bedingung gewährt wird, dass der Gegenwert des Akzeptkredites vor Fälligkeit (in der Regel zwei Banktage) dem Kreditgeber zur Verfügung gestellt wird. Der Akzeptkredit ist ein Kreditleihgeschäft, bei dem die Bank keine Geldmittel einräumt.
Rembourskredit (nach oben)
Durch die Einschaltung der Bank des Importeurs (Akkreditivbank) kann der von der Bank des Exporteurs gewährte Akzeptkredit bei der Fälligkeit des Wechsels durch die Akkreditivbank bezahlt werden (Rembourskredit). Für den Käufer entsteht ein Vorteil, wenn die Zinsen im Land des Verkäufers unter denen im Käuferland liegen.
Exportfactoring (nach oben)
Aus der Sicht des Exporteurs ist Exportfactoring als laufender Verkauf von kurzfristigen Exportforderungen an eine Factoringgesellschaft (an einen Factor) zu charakterisieren. Gegenstand des Factoring sind nur Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an gewerbliche Abnehmer; Forderungen an Verbraucher werden nicht angekauft. Factoringgesellschaften übernehmen auch bei echtem Factoring im allgemeinen nur das (wirtschaftliche) Delkredererisiko im Sinne der Zahlungsunfähigkeit des Importeurs, nicht jedoch die Politischen Risiken und nur ausnahmsweise Wechselkursrisiken. Das Factoring umfasst i.d.R. die drei Teilbereiche: Dienstleistungsfunktion, Delkrederefunktion und Finanzierungsfunktion.
II.
Mittel- und langfristige Exportfinanzierung (nach oben)
Von einer mittel- bzw. langfristigen Exportfinanzierung spricht man bei Geschäften mit Zahlungszielen von über einem Jahr. Hier kommen folgende Finanzierungsinstrumente zur Anwendung:
Lieferantenkredit (nach oben)
Bei dieser Form der Exportfinanzierung wird dem ausländischen Käufer ein Zahlungsziel durch den deutschen Exporteur eingeräumt. Um einen eventuellen Liquiditätsmangel zu vermeiden, hat der Exporteur die Möglichkeit, sich das gewährte Zahlungsziel durch eine Bank refinanzieren zu lassen. Anderseits können sich die kreditgewährenden Banken bei der AKA sowie bei der KfW refinanzieren.
Bestellerkredit (nach oben)
Der Bestellerkredit stellt eine an ein bestimmtes Exportgeschäft gebundene Kreditgewährung einer Bank an den Importeur dar. Bestellerkredite sind meistens durch die Hermes Kreditversicherungs-AG sowie durch eine Zahlungsgarantie der Bank des Importeurs gedeckt. Der Exporteur haftet in diesem Fall regelmäßig nur für Verluste in Höhe des Hermes-Selbstbehalts bzw. für die Zahlung einer entsprechenden Risikoprämie und für ähnliche Gegenstände.
Forfaitierung (nach oben)
Aus der Sicht des Exporteurs ist Forfaitierung der im allgemeinen regreßlose Verkauf einzelner mittel- bis langfristiger Exportforderungen an einen Forfaiteur. Dies bedeutet zugleich, dass es sich bei Forfaitierungen um weit höhere Mindestbeträge handelt als bei Factoring. Forfaiteure sind Forfaitierungsgesellschaften und solche Banken, die auch Forfaitierungsgeschäfte betreiben. Echte Forfaitierung liegt bei vorbehaltloser Übernahme aller mit der angekauften Forderung verbundenen Risiken durch den Forfaiteur vor (d.h. Übernahme des Delkredererisikos, der Politischen Risiken und des Wechselkursrisikos bei Fremdwährungsforderungen).
Hier können Sie die aktuellen Außenwirtschaftsnachrichten herunterladen. Mit dem Newsletter International bekommen Sie die AWN automatisch zugeschickt. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden.
Recherchieren Sie nach Terminen in der IHK-Veranstaltungsdatenbank Außenwirtschaft NRW. externer Link
Dachorganisation der 80 deutschen IHKs. externer Link
Die deutsche Wirtschaft ist weltweit mit 120 Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen vertreten.
externer Link
Neu: Blätterbare Webausgabe
Aktuelle Ausgabe des IHK-Magazins
"Bergischen-Wirtschaft". Zum Lesen
klicken Sie bitte auf das Titelbild.
Abomöglichkeit, Media-Daten und
weitere Infos finden Sie hier.
Kennen Sie schon unser Bergisches IHK-TV? Aktuelle Beiträge 03/2012: Wirtschaftsfaktor Sport "Ohne Moos nix los"; Made im Städtedreieck - Mundharmonikaverstärker externer Link
Seit Juli 2011 ist die Bergische IHK auch auf Facebook vertreten. Wir freuen uns über viele Rückmeldungen und "gefällt mir". externer Link
Folgen Sie hier dem IHK-Pressesprechers und Stabsbereichsleiters Standortpolitik, Verkehr und Öffentlichkeitsarbeit, Thomas Wängler. externer Link
„New-Kammer” – das sind die neuen Mitglieder unserer Handelskammer. Mit unserer virtuellen New-Kammer-Gruppe auf der Networking-Plattform XING bieten wir Existenzgründern und Jungunternehmern ein Forum, um untereinander und mit uns ins Gespräch zu kommen. mehr
© IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
© IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.