Externe Links
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Exportkreditgarantien (Link: http://www.agaportal.de/pages/aga/index.html)
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Exportkreditgarantien - Länderbeschlüsse (Link: http://www.agaportal.de/pages/aga/deckungspolitik/laenderbeschluesse.html)
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Die Absicherung von Ausfuhrgeschäften durch Hermes-Deckungen ist
eine wichtige Stütze für die deutsche Exportwirtschaft.
Drei Viertel aller Deckungen werden für kleine und mittelständische
Unternehmen übernommen. Als flexible Deckungsmöglichkeit für den
Mittelstand erweist sich die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG).
Was steckt dahinter?
Was sind Hermes-Deckungen?
Die Exportkreditgarantien des Bundes - auch Hermes-Deckungen
genannt - sind eine der wichtigsten Fördermaßnahmen für den
deutschen Export. Exportwirtschaft und Banken können damit ihre
Ausfuhrforderungen bzw. Ausfuhrkredite gegen einen möglichen
Forderungsausfall aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen
schützen. Der Staat springt mit Ausfuhrbürgschaften und
Ausfuhrgarantien ein, da insbesondere die politisch begründeten
Risiken vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern auf dem
privaten Versicherungsmarkt nur sehr begrenzt absicherbar
sind.
Wer entscheidet?
Das Bundesministerium für Wirtschaft entscheidet über Anträge auf
Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen. Es benötigt dazu die
Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen, des Auswärtigen
Amtes und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung im Interministeriellen Ausschuss (IMA). Die
aktuellen Länderbeschlüsse können im Internet aufgerufen werden.
Die Länderliste bietet eine erste Übersicht über die
Deckungsmöglichkeiten für kurzfristige sowie mittel-/langfristige
Sicherheiten - in vielen Fällen mit Links auf eine Liste mit
anerkannten Banken.
Wer erhält Ausfuhrgarantien?
Ausfuhrgarantien werden gewährt, wenn der ausländische
Vertragspartner des deutschen Exporteurs eine insolvenzfähige,
privatrechtlich organisierte Firma ist. Ausfuhrbürgschaften
übernimmt die Bundesregierung, wenn der ausländische
Vertragspartner des deutschen Exporteurs oder ein für das
Forderungsrisiko voll haftender Garant ein Staat, eine
Gebietskörperschaft oder eine vergleichbare Institution ist.
Deutsche Exporteure können die Risiken sowohl vor Versand
(Fabrikationsrisikodeckungen) als auch nach Versand
(Ausfuhrdeckungen) durch Ausfuhrgewährleistungen absichern.
Zusätzlich wird eine Vielzahl von Sonderdeckungen - beispielsweise
für Leasing-Geschäfte - angeboten. Drei Viertel aller Deckungen
werden für kleine und mittelständische Unternehmen direkt
übernommen. Darüber hinaus sind diese in der arbeitsteilig
organisierten Wirtschaft als Zulieferer in hohem Maß an den mit
Ausfuhrgewährleistungen abgesicherten Exporten der Großunternehmen
beteiligt.
Welche Arten der Deckungen gibt es?
Es gibt alle Arten bei einem ausländischen Kunden sowohl als
Einzel- wie auch als revolvierende Sammeldeckung bis zu einem
bestimmten Forderungsbetrag und auch bei einer Mehrzahl von Kunden
in verschiedenen Ländern im Rahmen einer so genannten
Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG).
Was ist eine APG?
Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) macht im Schnitt rund 40
Prozent aller HERMES-Deckungen aus. Sie bietet einen umfassenden,
vom Verwaltungsaufwand her einfachen und kostengünstigen, dabei
aber sehr flexiblen Schutz der Exporterlöse. Die APG sichert als
Mantelvertrag Forderungen aus Geschäften mit allen privaten
ausländischen Schuldnern in Ländern, die nicht der OECD
angehören.
Welche Vorteile bietet eine APG?
Die besondere Flexibilität dieser Police zeigt sich in der
Möglichkeit, über diesen bestimmten Mindestumfang der
Gewährleistung hinaus pro Vertragsperiode nach Wahl weitere
Forderungen in den Deckungsschutz mit einzubeziehen. So gehören
Forderungen aus Lieferungen gegen Akkreditiv oder aus Geschäften
mit verbundenen Unternehmen nicht zum Pflichtumfang, können aber
wahlweise mit versichert werden. Ebenso können wahlweise nach
Ländern Forderungen gegen private Abnehmer in Korea, Mexiko und der
Türkei in die Police einbezogen werden. Dies sind die
einzigen
OECD-Länder, die wegen des als höher eingeschätzten Risikos in den
Deckungsschutz mit einbezogen werden können.
Ein großer Vorteil der APG ist - im Vergleich zu den
kurzfristigen Einzeldeckungen und revolvierenden Deckungen - die
Erweiterung des Katalogs der gedeckten wirtschaftlichen Risiken auf
private Abnehmer um den so genannten Nichtzahlungs- oder
Sechs-Monats-Fall (protracted default). Eine Entschädigung kann
damit bereits erfolgen, wenn der Schuldner - unabhängig vom Grund -
sechs Monate nach Fälligkeit die unstreitige Exportforderung nicht
beglichen hat. Voraussetzung ist allerdings, dass der Exporteur die
nach den Regeln der kaufmännischen Sorgfalt erforderlichen
Maßnahmen zur Einziehung der Forderung ergriffen hat. Auch bei
diesem Schadenfall gelten die normalen Selbstbeteiligungssätze für
wirtschaftliche Risiken (in der Regel 15 Prozent).
Wie sind die Prämien gestaffelt?
Die Prämie liegt meistens deutlich unter der für Einzeldeckungen.
Zudem entfallen Antrags- und Prüfungsgebühren. Die Höhe der Prämie
richtet sich danach, wie ausgewogen die Mischung der zu deckenden
Risiken ist, das heißt in welchen Länderkategorien sich die
Abnehmerländer befinden. Hier gibt es ein OECD-weit einheitliches
System mit sieben Risikostufen, welche die Mindestprämien vorgeben.
Stufe 1 umfasst die Länder mit den geringsten Risiken und den
geringsten Prämien, Stufe 7 die Länder mit den höchsten Risiken und
den höchsten Prämien. Jede APG wird daher individuell
kalkuliert.
An
wen können sich kleine und mittelständische Unternehmen
wenden?
Um der herausragenden Rolle der Ausfuhrgewährleistungen für
mittelständische Unternehmen Rechnung zu tragen, ist das Beratungs-
und Informationsangebot für alle Hermes-Deckungsmöglichkeiten auf
die Fragestellungen und Anforderungen mittelständischer Unternehmen
ausgerichtet.
Speziell für mittelständische Unternehmen ist ein besonderer Service eingerichtet worden: Über eine Hotline stehen Hermes-Experten unter (040) 8834-9008 Rede und Antwort. Darüber hinaus bieten Hermes-Niederlassungen den Unternehmen an zwölf zentralen Standorten in Deutschland Beratung und Unterstützung vor Ort an, um maßgeschneiderte Lösungen für Fragen rund um ihre Exportgeschäfte zu finden. Damit soll besonders den Firmen, die das erste Mal eine Deckung beantragen, der Zugang zu den Ausfuhrgewährleistungen erleichtert werden.
Seit Anfang letzten Jahres können APG-Kunden ihre Verträge auch zum großen Teil online über das Internet abwickeln. Eine nähere Beschreibung ist über die Internetseite der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG einzusehen, zu der Sie über den Link in der linken Menüleiste gelangen.
Kontakt:
Euler Hermes Kreditversicherungs-AG
Bereich Ausfuhrgewährleistungen
Friedensallee 254
22763 Hamburg
Mittelstands-Hotline: (040) 8834-9008
Tel. (040) 8834-9192
Fax (040) 8834-9175
09inet@hermes-kredit.com
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