Das Statistische Bundesamt hat das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2012 sowie eine Gegenüberstellung der geänderten Warennummern zum 1.1.2012 veröffentlicht. Die Übersichten stehen in der seitlichen Menüleiste zur Verfügung.
Allgemeines
Jede Ware muss bei der Aus- und Einfuhr von der Zollverwaltung erfasst und zollrechtlich behandelt werden können. Anhand der Warennummer / Zolltarifnummer kann die Zollverwaltung z.B. prüfen, ob bestimmte Waren ausfuhr- oder einfuhrgenehmigungspflichtig sind, ob Handelsbeschränkungen bestehen, wie hoch der Zoll und die sonstigen Abgaben sind.
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
Zu Beginn jeden Jahres ergeben sich mehr oder weniger umfangreiche Änderungen der Warennummern / Zolltarifnummern. Destatis veröffentlicht jedes Jahr eine Übersicht über die jeweiligen Änderungen einschließlich einer Gegenüberstellung der geänderten Warennummern. Diese Übersicht findet sich auf der Internetseite von Destatis. www.destatis.de
Harmonisiertes System
Deshalb haben sich zahlreiche Staaten weltweit auf das Harmonisierte System (HS) geeinigt. Das "Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren des internationalen Handels" legt die ersten sechs Stellen der Warennummer weltweit fest. Derzeit sind 102 Staaten Vertragspartei des HS. Insgesamt wird das System sogar von 179 Staaten bzw. Staatengruppen angewendet. Exporteure und Importeure können daher davon ausgehen, dass die ersten sechs Stellen der Warennummer / Zolltarifnummer einer Ware sowohl im Liefer- als auch im Empfangsland gleich sind. Ab der siebten Stelle können allerdings Abweichungen auftreten.
Das HS bildet die Basis für die achtstellige Warennummer in der EU. Bei der Ausfuhr von Waren aus der EU ist die Angabe dieser achtstelligen Nummer ausreichend.
Bei der Einfuhr in die EU wird eine elfsellige Codenummer angewendet. Diese Nummer entspricht der achtstelligen Warennummer, die um weitere drei Stellen ergänzt wird.
Aufbau der Warennummer
Übersicht über die Gliederung der elfstelligen Codenummer:
| |
| Codenummer: | |
| 01 | Kapitel - Harmonisiertes System |
| 0101 | Position - Harmonisiertes System |
| 0101 90 | Unterposition - Harmonisiertes System |
| 0101 9019 | Unterposition - Kombinierte Nomenklatur |
| 0101 9019 00 | Unterposition - TARIC |
| 0101 9019 00 9 | Codenummer - Elektronischer Zolltarif |
In einer Einfuhranmeldung ist immer die elfstellige Codenummer,
in einer Ausfuhranmeldung lediglich die achtstellige Warennummer einzutragen.
Wer kann mir helfen, die richtige Zolltarifnummer zu finden?
Unverbindliche Zolltarifauskünfte und Hilfestellung bei der korrekten Eintarifierung von Ware erhalten Unternehmen beim
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Auskunft für Unternehmen
Tel: 0351 44834-520
Fax 0351 44834-590
info.gewerblich@zoll.de
Verbindliche Zolltarifauskünfte: ab 2009 vom Hauptzollamt Hannover
Um Sicherheit bei der Planung und Kalkulation zu erlangen, besteht die Möglichkeit, sich von der Zollverwaltung eine verbindliche Zolltarifauskunft zu beantragen. Diese ist für einen Zeitraum von sechs Jahren rechtlich bindend. Ab dem 1. Januar 2009 gibt es bundesweit eine zentrale Anlaufstelle für die Erteilung verbindlicher Zolltarifauskünfte. Unternehmen, die eine verbindliche Zolltarifauskunft benötigen, beantragen diese beim
Hauptzollamt Hannover
Waterloostraße 5
30169 Hannover