Mit dem internationalen Zollpassierscheinheft "Carnet A.T.A." wird die vorübergehende Einfuhr von bestimmten Warenkreisen ins Drittland erleichtert.
Vorteile sind zum Beispiel eine zügige Grenzabfertigung, der teilweise Wegfall der üblichen Ausfuhrdokumente (z.B. Ausfuhranmeldung) und je nach Zielland ist eine mehrmalige Benutzung des Carnets im Gültigkeitszeitraum von einem Jahr möglich.
In den meisten Staaten, die sich am Carnetverfahren beteiligen, kann ein Carnet für die vorübergehende Einfuhr folgender Waren verwendet werden:
- Messegut
- Warenmuster
- Berufsausrüstung
Daneben gestatten manche Staaten zusätzlich die autonome Verwendung eines Carnets A.T.A. zu anderen Zwecken. Von einigen Ländern werden auch Einschränkungen in der Verwendung festgelegt. Auf keinen Fall kann ein Carnet für Verbrauchsgüter oder für ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren ausgestellt werden.
Ein Carnet A.T.A. ist maximal ein Jahr gültig. In Ausnahmefällen kann vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein Anschluss-Carnet erstellt werden. Während der Gültigkeit kann das Carnet in den angeschlossenen Staaten für beliebig viele Verwendungen genutzt werden.
Umfangreiche Informationen zum Carnet A.T.A. - von den Anwenderstaaten über die Entgelte bis hin zu einer ausführlichen Ausfüllanleitung - können Sie unseren Merkblättern entnehmen.
Alles Wissenswerte über das Carnet A.T.A. finden Sie auch auf der Internetseite der "International Chamber of Commerce" (ICC). Auf der Internetseite der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG können Sie die Broschüre "60 Fragen und Antworten zum Carnet Verfahren" herunterladen (siehe Externe Links).
Alternativ zum Carnet besteht die Möglichkeit einer Sicherheitsleistung im Einfuhrstaat. Diese Sicherheitsleistung deckt die Einfuhrabgaben des Importstaates (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, sonstige Einfuhrnebenaufgaben) für den Fall z.B. eines unvorhergesehenen Verkaufs ab.
Bitte informieren Sie sich vor der Ausstellung eines Carnets bei der IHK über das Verfahren und länderspezifische Vorschriften und Besonderheiten.