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INTERNATIONAL

Änderung der Dienstvorschriften für Lieferantenerklärungen

Laut Dienstvorschrift VSF Z 4214 soll zukünftig in Lieferantenerklärungen für den Ursprung in der EU nicht mehr das nationale Ursprungsland genannt werden. Die Nennung Europäische Gemeinschaft bzw. Union ist erforderlich. "Dabei wurde ebenfalls klargestellt, dass ein Mitgliedstaat der Europäischen Union nur ergänzend als Ursprungsland angegeben werden kann." (E-VSF Nachrichten N 03 2012 Nr. 9, S. 3).
Die nationale Ursprungslandnennung kann demzufolge als Ergänzung in einem Klammersatz (wie z.B. Europäische Gemeinschaft/Union (Frankreich)) erfolgen. Sofern die Lieferantenerklärung als Vornachweis für ein Ursprungszeugnis verwendet werden soll, kann dies erforderlich sein, wenn im Ursprungszeugnis ebenfalls das Einzelland genannt werden soll.

Ob die Regelung zu einem festen Zeitpunkt oder mit einem fließenden Übergang eingeführt werden soll ist noch nicht abschließend bekannt.

DOKUMENT-NR. 84381

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