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Ursprungsregeln
(PDF, 26 KB) (Dokument-Nr.: 79254) -
Länderbezeichnungen in Ursprungszeugnissen
(PDF, 104 KB) (Dokument-Nr.: 79687) -
Ursprungsnachweise
(PDF, 33 KB) (Dokument-Nr.: 79257)
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Zahlreiche Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen begleitet werden. Ursprungszeugnisse bescheinigen den "nichtpräferenziellen Ursprung" einer Ware. Jeder Ware kann aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte ein nichtpräferenzieller Ursprung zugewiesen werden. Diese "Ausweise" von Waren werden aus sehr unterschiedlichen Gründen gefordert.
Der nichtpräferenzielle Ursprung dient in der Regel der Steuerung von Handelsströmen. Einfuhrgenehmigungen und -lizenzen sind ebenso daran geknüft wie z.B. Antidumping-Maßnahmen. Der Nachweis des nichtpräferenziellen Ursprungs ist in diesen Fällen eine vom Einfuhrland vorgeschriebene, zwingende Voraussetzung, um Waren importieren zu dürfen.
Der nichtpräferenzielle Ursprung dient aber auch anderen Zwecken. So werden Ursprungszeugnisse häufig als zahlungsauslösende Dokumente in Akkreditiven verwendet. Der Nachweis des nichtpräferenziellen Ursprungs ist auch notwendig für die Gewährung von Ausfuhrbürgschaften (HERMES-Deckungen).
Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden und werden in Deutschland durch die IHK ausgestellt. In der seitlichen Menüleiste finden Sie Informationen zu den Ursprungsregeln sowie Ausfüllhinweise.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse elektronisch zu beantragen. Nähere Informationen sind in der Menüleiste zu finden.
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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