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INTERNATIONAL

Warenursprungsarten im Außenhandel

Wenn wir im Außenhandel von Ursprung sprechen, kann es zu Verwechslungen kommen. Es werden drei Arten des Warensprungs unterschieden. Alle drei Arten haben nichts miteinander gemeinsam. Sollte ein Kunde von Ihnen einen Ursprungsnachweis fordern, müssen Sie zunächst erfragen, welche Art des Ursprungs bzw. für welchen Zweck er den Nachweis benötigt.

  1. Nichtpräferenzieller Ursprung
    (Nachweis: Ursprungszeugnis)
    Jeder Ware kann aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte ein handelspolitischer Ursprung zugewiesen werden. Dieser Ursprung dient in der Regel der Steuerung der Handelsströme und der Durchsetzung handelspolitischer Maßnahmen wie Einfuhrgenehmigungen und Antidumping-Maßnahmen.

  2. Präferenzieller Ursprung
    (Nachweis: Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED, Ursprungszeugnis Form A)
    Der präferenzielle Ursprung basiert auf ein- oder zweiseitigen Abkommen zwischen der EU und anderen Drittländern. In diesen Abkommen werden Zollvergünstigungen (Präferenzen) vereinbart. Das bedeutet, dass die Einfuhr in ein Land, mit dem ein solches Abkommen abgeschlossen wurde, zollfrei oder zumindest zollermäßigt erfolgen kann, sofern die Waren bestimmte Ursprungsregeln erfüllen, die in dem Präferenzabkommen festgelegt sind.

  3. Warenmarkierung „Made in..."
    Die Warenmarkierung dient dem Verbraucherschutz im jeweiligen Empfangsland. Rechtsgrundlagen sind das "Madrider Abkommen zur Unterdrückung falscher Herkunftsangaben" und in Deutschland das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Eine Verpflichtung zur Kennzeichnung von Produkten mit „Made in Germany" gibt es nicht. Allerdings bestehen in verschiedenen Ländern noch Einfuhrvorschriften, die zollrechtlich gesehen eine solche Markierung notwendig machen.

Nähere Informationen zu den verschiedenen Arten des Warenursprungs stehen Ihnen in der Menüleiste unter
"Mehr zum Thema" zur Verfügung.

DOKUMENT-NR. 13879

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