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INNOVATION UND UMWELT

REACH

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REACH-CLP Helpdesk Veranstaltung: Erfolgreich registrieren 2013!

Mit der Veranstaltung "Erfolgreich registrieren 2013!" möchte der REACH-CLP Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)  am 4. Juni 2012, 10:30 Uhr bis 16:00 Uhr vor allem die KMUs bei der Vorbereitung auf die Registrierung aktiv unterstützen.

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EU verbietet Cadmium in Schmuck, PVC und Lötlegierungen

Die EU hat die Verwendung von Cadmium in weiteren Produkten verboten. Ab 10. Dezember 2011 darf das Metall in Schmuck, Kunststoffen und Legierungen zum Löten nicht mehr verwendet werden. Hierfür wurde der Anhang der Chemikalienverordnung REACH 1907/2006/EG geändert. mehr

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Verkauf von Bau- und Montageschäumen: Neue Regelungen seit dem 1. Dezember 2010

Bau- und Montageschäume, Brandschutzschäume, Kleber sowie andere Produkte, die mehr als ein Masseprozent Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) enthalten, dürfen seit dem 1. Dezember 2010 nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verkauft werden. mehr

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REACH - Sechs gefährliche Stoffe werden von EU schrittweise verboten

Das Zulassungsverfahren nach REACH kommt einem Stoffverbot gleich. Stoffe aus dem Anhang XIV dürfen nur in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn zuvor ein Antrag auf Zulassung der jeweiligen Verwendung gestellt wurde. Für jeden Stoff gibt es dabei einen sogenannten Ablauftermin, bis zu dem der Zulassungsantrag spätestens gestellt sein muss und ab dem das Stoffverbot greift. Dieser Ablauftermin liegt für die jetzt aufgenommenen Stoffe in den Jahren 2014 und 2015. mehr

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REACH-IT und IUCLID

REACH-IT ist das zentrale IT-System der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Es ermöglicht die Einreichung (vorwiegend Industrie), den Abruf, den Austausch, die Evaluierung und die Weiterverarbeitung (vorwiegend Behörden) sowie die Einsicht (Allgemeinheit) in Informationen über chemische Stoffe. IUCLID 5 ist das zentrale Werkzeug für die Registrierung von Stoffen unter REACH. Sie ermöglicht das erfassen, speichern sowie das übermitteln und austauschen der Daten zu den chemischen Stoffen. mehr

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Reach-Kandidatenliste um 20 Stoffe ergänzt

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Kandidatenliste mit „substances of very high concern” (SVHC-Stoffe) um weitere 20 Stoffe erweitert. Die Liste umfasst damit aktuell 73  Stoffe. (Stand 19.12.2011)
Für diese Stoffe ergeben sich bereits jetzt besondere Informationspflichten auf Seiten der Unternehmen. mehr

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REACH: Liste der vorregistrierten Stoffe veröffentlicht

Seit dem 1. Januar 2009 hat die ECHA gemäß der REACH-Verordnung die endgültige Liste aller vorregistrierten Stoffe auf ihrer Website veröffentlicht. Bis zum 1. Dezember 2008 mussten alle Hersteller und Importeure der ECHA Angaben über einen zu registrierenden Stoff mit Mengenbereich und die eigenen Kontaktdaten übermitteln, wenn sie die Übergangs-fristen von dreieinhalb bis elf Jahren (2010, 2013 oder 2018) zur eigentlichen Registrierung des Stoffes in Anspruch nehmen wollen. Wer die Frist verpasst hat, darf den Stoff so lange nicht herstellen oder in Verkehr bringen, bis er bei der ECHA ein vollständiges Registrierungs-dossier eingereicht und die Gebühren bezahlt hat! mehr

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Broschüren REACH-Info der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA)

Mit der Broschüre REACH-Info 8 "Nächste Schritte unter der EU-Verordnung REACH" gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Auskunftsstelle im REACH-Verfahren einen Überblick über Maßnahmen, die verschiedene Akteure jetzt in Angriff nehmen müssen.

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REACH in zehn Minuten (PDF, 34 KB)

Aktueller Überblick über die Chemikalienverordnung REACH. zum Download

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REACH-Verordnung

REACH, das steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser Gesetzgebung soll das Chemikalienrecht europaweit vereinheitlicht und vereinfacht werden. Gleichzeitig soll aber auch der Wissensstand über die Gefahren und Risiken erhöht werden, die von Chemikalien ausgehen können. mehr

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REACh-Net - Beratungsservice

REACH-Net bietet Antworten und Lösungen zu allen Fragen rund um die REACH-Verordnung. Schnell, bequem und kostenlos können Sie Fachwissen und Erfahrung von ausgewiesenen Experten nutzen. mehr

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REACH-Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA)

REACH-Helpdesk ist die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe. Er liefert Informationen und Orientierungshilfe bei der Umsetzung von REACH und unterstützt bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von chemischen Stoffen. Der Helpdesk setzt sich aus Experten der Bundesbehörden zusammen, die mit spezifischen Informationen und Expertenwissen bereitstehen. Das Servicetelefon ist unter 0231 9071-2971 von Montag bis Freitag, 8.00 bis 16.30 Uhr zu erreichen. mehr

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Umweltbundesamt: REACH Informationsportal

Das Umweltbundesamt (UBA) bietet mit einem REACH Informationsportal eine umfassende Materialsammlung zur EU-Chemikalienpolitik REACH. mehr

DOKUMENT-NR. 5860

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