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INNOVATION UND UMWELT

Klimaschutz und Emissionshandel

INNOVATION UND UMWELT

Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) stellt Antragssoftware, Handbücher und Leitfaden für die Zuteilung von Emissionsberechtigungen bereit

Für die Beantragung von kostenlosen Zuteilungen für Bestandsanlagen (d. h. emissionshandelspflichtige Anlagen, denen vor dem 01.07.2011 eine Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen erteilt wurde) hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) die aktuelle Erfassungssoftware FMS (Formular-Management-System) sowie Handbücher und weitere Teile des Leitfadens zur Zuteilung 2013 - 2020 zur Verfügung gestellt. mehr

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Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) veröffentlicht weiteren Leitfaden für Zuteilungsverfahren 2013 – 2020

Der Leitfaden Teil 3c richtet sich an Antragsteller, die für ihre emissionshandelspflichtigen Anlagen Zuteilungsanträge auf Basis von Produkt-Emissionswerten stellen. mehr

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Zuteilungsverordnung 2020 trat am 30. September 2011 in Kraft – Bekanntmachung des Endes der Antragsfrist für das Zuteilungsverfahren 2013-2020

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat im elektronischen Bundesanzeiger vom 20.10.2011 das Ende der Antragsfrist für das Zuteilungsverfahren 2013-2020 bekannt gegeben. Anträge auf Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen können danach bis zum 23.01.2012 gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass bei verspätetem Antrag kein Anspruch auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen mehr besteht. mehr

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DEHSt-Leitfaden zur Zertifikatezuteilung in der Handelsperiode 2013 – 2020

Neben grundlegenden Informationen wird über allgemeine und spezielle Zuteilungsregeln, Hinweise für Sachverständige Stellen sowie wichtige Begriffe und Abkürzungen informiert. mehr

DOKUMENT-NR. 80053

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