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CE-Kennzeichnung am Beispiel Maschinen
Mit dem Aufkleben des CE-Kennzeichens auf Maschinen drückt ein Hersteller aus, dass er allen seinen Verpflichtungen zum europäischen Warenverkehr nachgekommen ist. Diese Verpflichtungen sind technischer und organisatorischer Art. Sie sind in der EU-Maschinen-Richtlinie festgelegt worden und in allen europäischen Ländern gleich. Zwei unabdingbare Verpflichtungen sind das Erstellen einer Gefahrenanalyse beim Bau der Maschine und die Lieferung einer Betriebsanleitung in Landessprache beim Verkauf der Maschine.
Zielsetzung der EU-Maschinenrichtlinie ist die Sicherheit und Gesundheit von Personen und die Sicherheit von Gütern und Haustieren, die sich im Gefahrenbereich der Maschine befinden können. Der Hersteller muss sich also vergegenwärtigen, welcher Personenkreis mit seiner Maschine umgehen wird. Die Beschränkung der Verwendung einer Maschine durch geschultes Personal erlaubt somit den Verkauf von Maschinen mit erhöhtem Gefährdungspotential. Maschinen, die als Regalware von jedermann käuflich erworben werden können, müssen jedoch für diesen „ungeschulten“ Personenkreis ausgelegt sein.
Importeure von Maschinen, die in den EU-Raum geholt werden, seien es neue oder gebrauchte, müssen den gleichen Verpflichtungen nachkommen wie europäische Hersteller. Ein Importeur muss also eine Gefahrenanalyse zu einer Maschine erstellen, die er selbst nicht hergestellt hat, oder er hat eine vergleichbare Analyse des außereuropäischen Herstellers verfügbar. Generell gilt: für jede in der EU verkaufte Maschine existiert auch innerhalb der EU eine Herstellerdokumentation.
Was gerne übersehen wird: auch Unternehmen, die ihre Produktionsmaschinen selber bauen, unterliegen der EU-Maschinenrichtlinie, werden Herstellern gleichgesetzt und müssen so handeln, als würden sie die Maschinen einem Dritten verkaufen.
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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