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INNOVATION UND UMWELT

CE-Kennzeichnung und Importe

CE-Kennzeichnung und Importe

Viele Produkte, die auf dem EU-Markt gehandelt werden, müssen eine CE-Kennzeichnung besitzen. Die CE-Kennzeichnung drückt aus, dass spezifische gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Die CE-Kennzeichnung ist dann der Reisepass für die gesamte EU. Hersteller, die in Europa ansässig sind, müssen die CE-Kennzeichnung kraft nationaler Gesetze anbringen.

Was ist jedoch mit Importen von Produkten, die außerhalb der EU hergestellt werden? Worauf müssen Importeure achten? In vielen Fällen darf der Nicht-EU-Hersteller die CE-Verfahren auch im Ausland erledigen. Er muss dies dann dem Importeur schriftlich bestätigen und gegebenenfalls einige Unterlagen mitliefern.

Bei elektronischen Geräten z.B. kann der Nicht-EU-Hersteller das CE-Verfahren komplett durchführen. Er darf die CE-Kennzeichnung anbringen und eine CE-Konformitätserklärung ausstellen. Der Importeur erhält eine Kopie dieser CE-Erklärung und kann das Produkt mit der CE-Kennzeichnung im europäischen Markt vertreiben. Bei Spielzeug sieht es ähnlich aus, jedoch muss hier der Importeur Unterlagen über den Hersteller, über die Prüfungen am Spielzeug sowie Angaben über die Vertriebsorte besitzen.

Und was tun, wenn der ausländische Hersteller keine Kooperation bei der CE-Kennzeichnung zeigt? Oder der Hersteller gänzlich unbekannt ist? Dann bleibt nur übrig, dass der Importeur wie ein Hersteller agieren muss und sämtliche Verfahren zur CE-Kennzeichnung selbst in eigener Verantwortung durchführt.

Darf CE auf jedes beliebige Produkt geklebt werden? Nein, die CE-Kennzeichnung ist nur erlaubt für Produkte, für die es vorgeschrieben ist. Das Aufkleben eines CE-Kennzeichens, nur weil es „schick“ erscheint, ist untersagt und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Eine Liste der Produkte, für die eine CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist, kann bei der IHK erfragt werden.

DOKUMENT-NR. 5419

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