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AUS- UND WEITERBILDUNG
Teil B der Abschlussprüfungen in den IT-Berufen
Im Einvernehmen mit dem Fachausschuss für die Aufgabenerstellung der bundeseinheitlichen schriftlichen Abschlussprüfungen in den IT-Berufen werden ab der Abschlussprüfung Sommer 2013 die Prüfungsaufgabensätze so gestaltet sein, dass den Aufgabenstellungen alle zur Bearbeitung und Lösung erforderlichen Informationen in geeigneter Form beigefügt sind.
Das betrifft die Informationen, die üblicherweise auch in der Berufspraxis von Fachkräften in Nachschlagewerken recherchiert werden, z. B. Formeln, technische Werte und Gesetzestexte. Dadurch erübrigt sich die Verwendung der Nachschlagewerke in der Prüfung, so dass diese ab der Abschlussprüfung Sommer 2013 nicht mehr als Hilfsmittel zugelassen sind.

